Wie wir im August angekündigt haben, wird das neue Beitragssystem für Selbstständige in Spanien am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es ist daher ratsam, dass sich Selbstständige über die neuen Verpflichtungen und die zu berücksichtigenden Änderungen informieren, um das neue Jahr richtig zu beginnen.
Das neue System wird aus einem progressiven Modell bestehen, das von 2023 bis 2025 läuft und fünfzehn Beitragsstufen vorsieht. Neu und ab nun erforderlich ist es, zu Beginn eines jeden Jahres eine Prognose der jährlichen Einnahmen zu erstellen, da der zu zahlende Beitrag auf dieser Einschätzung basiert.
Es ist sehr wichtig, alles zu planen, bevor man mit der Beitragszahlung nach diesem neuen System beginnt. Kernpunkt ist dabei im Voraus zu schätzen/wissen, wie hoch das voraussichtliche Nettoeinkommen für das Jahr 2023 sein wird. Je nach Höhe des gemeldeten Einkommens muss der Selbstständige zwischen der Mindest- und der Höchstbemessungsgrundlage für die einzelnen Beitragsklassen gemäß der Beitragstabelle der Sozialversicherung wählen.
Wenn jedoch im Laufe des Jahres die tatsächlich erzielten und den Steuerbehörden gemeldeten Einkünfte nicht mit den Prognosen übereinstimmen, ist es möglich, die Einstufung alle zwei Monate zu ändern. Unter diesen Umständen müssen die Beiträge am Ende des Jahres berichtigt werden, d.h. wenn die Erträge höher oder niedriger sind als angegeben, muss der Betreffende diese Beiträge anpassen. Für Selbständige bedeutet das, er muss entweder nachzahlen oder kann Beträge zurückfordern.
Die Zahlung des Beitrags erfolgt am letzten Arbeitstag des laufenden Monats nach dem aktuellen System (Abbuchung vom Bankkonto). Bei Nichteinhaltung des angegebenen Datums wird ein Aufschlag von 10% zusammen mit den ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum anfallenden Zinsen erhoben, sofern die Zahlung im folgenden Monat erfolgt. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als einem Monat wird ein Zuschlag von 20% zuzüglich Zinsen erhoben.
Selbstständige Unternehmen müssen ebenfalls Beiträge für die erzielten Einkünfte zahlen, haben jedoch eine Besonderheit im Vergleich zu Selbstständigen: Für sie gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1000 Euro pro Monat. Darüber hinaus wird die Kürzung der abzugsfähigen Ausgaben, die nur schwer zu rechtfertigen sind, auf 3% statt auf 7% wie bei den normalen Selbstständigen festgelegt.
Eine weitere Neuerung ist, dass neue Selbstständige, die im Jahr 2023 ein Unternehmen gründen, das Pauschalsystem anwenden können, bei dem im ersten Jahr der Tätigkeit ein fester Betrag von 80 Euro zu entrichten ist und im zweiten Jahr die gleiche Gebühr weitergezahlt werden kann, wenn das Nettoeinkommen unter dem Branchenmindestlohn liegt. Alle Arbeitnehmer, die sich im Jahr 2022 als Selbstständige gemeldet haben, behalten ihren Pauschalbetrag von 60 Euro. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Selbstständigen in das oben beschriebene Beitragssystem einbezogen.
Es ist wichtig, sich dieser neuen Änderungen bewusst zu sein, da sie bei der Anwendung Zweifel aufkommen lassen, und um eine falsche Anwendung des Systems zu vermeiden, ist es ratsam, sich vorher über die zu meldenden Beträge beraten zu lassen.