Internationale Reisende die heute in Spanien ankommen, müssen unter Quarantäne gestellt werden.
Bei der Ankunft in Spanien sind Reisende verpflichtet, 14 Tage lang in ihrer Wohnung oder Unterkunft Quarantäne zu halten, gleichzeitig müssen alle Reisen mit Mundschutz erfolgen.
Somit sind die einzigen Staatsangehörigen von Drittländer in der Europäischen Union, die reisen können, Residente Personen auf dem Weg zu ihrem Wohnort, Inhaber eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt, das von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde in den sie sich begeben, und grenzüberschreitende Arbeiter.
Darüber hinaus sind von der Arbeit zurückkehrende Angehörige der Gesundheits- und Altenpflege, am Gütertransport beteiligtes Personal, militärisches, diplomatisches oder konsularisches Personal und Personen, die höhere Gewalt oder zwingende familiäre Gründe nachweisen, zur Reise berechtigt.
So können als Einwohner registrierte Personen, die sich direkt an ihren Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat, Schengen oder Andorra, begeben, oder der Ehegatte eines spanischen Staatsbürgers oder Partners, mit einer im öffentlichen Register eingetragenen Ehe, sowie die unter ihrer Obhut lebenden Verwandten, nach Spanien einreisen, solange sie mit dieser Person reisen oder ihn besuchen.
Andererseits legt der am Freitag im BOE veröffentlichte Erlass auch fest, dass die vorübergehende Schließung der Grenzposten, die für die Ein- und Ausreise nach und aus Spanien über die Städte Ceuta und Melilla zugelassen sind, beibehalten wird.
Die vom Spanischen Innenminister unterzeichnete Verordnung tritt am 16. Mai und bleibt bis zum 15. Juni in Kraft, unbeschadet etwaiger Verlängerungen die vereinbart werden können.