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Wesentliches Ziel mit diesem Regulierungsverfahren ist es die jeweiligen Immobilien zu lokalisieren die über nicht deklarierte oder nicht korrekt deklarierte Bauten verfügen, durch Prüfung ob die Katastereintragung mit der tatsächliche Realität der Immobilien übereinstimmt. Zuletzt ist es auch das Ziel einen Verlust der Steuereinnahmen zu vermeiden in Hinsicht auf die Grundsteuer (IBI) die die vereinzeilten Gemeinden betreffen.
Das Verfahren, dass von amts wegen eingeleitet wird läuft bis Ende November, sollte das Katasteramt einen nicht deklarierten Bau oder Sonstiges entdecken, wird eine Mitteilung dem Eigentümer zugestellt mit der neuen Katastebewertung der jeweiligen Immobilie. Diese neue Bewertung hat eine rückwirkende Auswirkung auf geschuldete Differenzbeträge der Grundsteuer ab dem Jahr 2013, das sind die letzten 4 nicht verjährten Jahre plus Säumniszuschlag der Zinsen.
Um diese Unregelmässigkeiten zu prüfen, realisiert das Katasteramt Prüfungen auf Landweg, Wasser und Luft. Ferner von den Prüfungen der Grundstücke durch Luftfotos und Dronen, könnte es also möglich sein, dass Verandas, Vordächer bzw. Markisen, Sonnenschutzdächer, Schwimmbäder, dazugewonnene Meter für Garten, Terrassen die zugemauert wurden, etc. als unregelmässig bestimmt werden können, obwohl sie es aber tatsächlich nicht sind.
In diesen Mitteilungen wird einem eine Frist von 15 natürlichen Tagen gewährt um Berufung einzulegen welche grundlegend ist wenn man darüber nachdenkt, dass Fehler oder Ungenauigkeiten existieren könnten. Jedenfalls nach Ablauf dieser Frist gilt die neue Bewertung als fest und unanfechtbar, das gleiche gilt für die rückwirkende Berechnung der Grundsteuer (IBI).
Wir dürfen nicht vergessen, dass in Konsequenz dieser Prüfung nicht nur die Grundsteuer (IBI) erhöht wird sondern auch die Steuern die durch den Katasterwert berechnet werden, betroffen davon sind z.B. die gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalia municipal), die Einkommenssteuer die durch den Katasterwert berechnet wird für Immobilien die nicht zur Nutzung des gewöhnlichen Wohnsitzes dienen oder für Immobilien die nicht vermietet werden, die Erbschaftssteuer in welcher der Immobilienwert auf Grundlage des Katasterwertes berechnet wird, mit Koeffizienten; und Gebühren und Genehmigungen.