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Unternehmen können ab 1. Juli alle Daten einsehen, die das Finanzministerium über sie hat.

– Die Daten werden nicht direkt in die Körperschaftssteuererklärung übertragen.
– Sowohl kleinere mittelständische Unternahmen als auch Großunternehmen profitieren.
Zum ersten Mal in der Geschichte haben Unternehmen Zugang zu den Daten, die dem Finanzamt über das Unternehmen vorliegen, unabhängig davon, ob es sich um ein kleines mittelständisches Unternehmen oder ein Grossunternehmen handelt, bevor sie die Körperschaftssteuererklärung abgeben.
Ab dem 1. Juli stellt die spanische Steuerverwaltungsbehörde (AEAT) den Körperschaftssteuerzahlern die Informationen ihrer Steuerdaten zum Zwecke der Ausfüllung der Steuererklärung für das Jahr 2019 zur Verfügung.
Die Daten ermöglichen eine vorläufige Überprüfung der Daten, da sie nicht direkt in das Erklärungsmodell übertragen werden, wie es vor einigen Jahren bei der Einkommensteuererklärung (IRPF) der Fall war.
Mit dieser Aktion strebt das Finanzamt eine größere Sicherheit für die Steuerzahler bei den Erklärungen und eine Verbesserung der Qualität der eingereichten Erklärungen an, was zu weniger Kontrollverfahren und damit zu einer schnelleren Bearbeitung der Erklärungen führen soll.
Es wird auch den Verantwortlichen für Buchhaltung und Rechnungsprüfung sowie den Steuerberatern und Verwaltungsleitern die Arbeit erleichtern.
Präventiver Ansatz
Die Maßnahme ist im Finanzamt -Strategieplan 2020-2023 enthalten mit der Absicht die freiwillige Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern und den Umfang der Nichteinhaltung der Steuervorschriften aufgrund von Fehlern oder fehlenden Informationen in Unternehmen, die ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen wollen, so weit wie möglich zu verringern.
Man bietet Daten an, die Teil des Selbstberechnungssystems sind und andere, die für die Berechnung des Abrechnungsergebnisses wichtig sind
Das Finanzamt ist der Ansicht, dass die Bereitstellung von Steuerdaten in der Körperschaftssteuer ein weiterer Schritt in einer Hilfsstrategie mit einem klaren präventiven Ansatz ist, bei dem Informationen über Situationen oder Daten, die dem Finanzamt zur Verfügung stehen und die für die Vorbereitung der Körperschaftssteuer -Rückgabe relevant sein können, vorweggenommen werden, um Vorfälle zu vermeiden, die zu späteren Handlungen führen könnten.
Zwei Arten von Daten
Das Finanzamt stellt den Steuerzahlern Steuerdaten zu mehr als 70 verschiedenen Konzepten (Bereiche / Materien) zur Verfügung.
Die Informationen umfassen zwei Arten von Daten. Zum einen diejenigen, die Teil des steuerlichen Selbstveranlagungsmechanismus sind (geleistete Ratenzahlungen, vorgenommene Einbehalte, noch nicht beantragte Beträge aus früheren Jahren usw.) und zum anderen diejenigen, die sich auf Informationen mit möglicher Transzendenz auf die Berechnung des Buchhaltungsergebnisses beziehen (z.B. Buchhaltungsausgaben, die steuerlich nicht abzugsfähig sind), einschließlich anderer Informationen und Hinweise, die für das korrekte Ausfüllen des Steuermodelsmodells relevant sein können.
Im Falle von Unternehmen, die nach der konsolidierten Steuerregelung besteuert werden, werden die Daten für jedes dieser Unternehmen getrennt ausgewiesen, wobei die Art der Mutter- oder Tochtergesellschaft der Steuergruppe, die Anteile zwischen den Unternehmen und die Nummer der Steuergruppe sowie die fraktionierten Zahlungen der Gruppe angegeben werden.
Die zur Verfügung gestellten Daten können in die folgenden Kategorien eingeteilt werden:
– Daten, die beim Finanzamt aus Informationserklärungen oder anderen Informationsquellen von Dritten verfügbar sind.
– Daten aus Selbstveranlagungen und informativen Steuererklärungen des Steuerzahlers selber.
– Daten, die im Steuerformular 200 für das Steuerjahr 2018 deklariert wurden und den Beträgen entsprechen, die in zukünftigen Steuerjahren beantragt werden sollen, mit Angabe des Kästchen mit Steuermodel 200 für das Steuerjahr 2019, in das sie eingetragen werden sollen. Die Informationen, ebenfalls aus dem Vorjahr, die auf den Seiten 1 und 2 (steuerliche und Identifikationsdaten) enthalten sind, sind ebenfalls anzugeben.
– Informationen, die in der Steuererklärung zu berücksichtigen sind, wie z.B. Informationen über Sanktionen und Zuschläge, die von dem Finanzamt im Jahr 2019 herausgegeben und mitgeteilt werden, Verzugszinsen, die von der AEAT und anderen Verwaltungen im Laufe des Jahres 2019 gezahlt werden, usw.
– Art der Anmeldung der Geschäftstätigkeit beim Finanzamt, mit welcher der Steuerzahler registriert ist, einschließlich des entsprechenden Code der CNAE – Codigo Nacional de Actividad Economica.
Die Mehrwersteuer als nächstes Ziel
Mit diesem kooperativen Ansatz des Finanzamtes wird die Transparenz in den Beziehungen zum Unternehmensgefüge verstärkt, was eine wichtige Neuerung darstellt, die den mit der Einkommensteuer eingeleiteten Prozess der Bereitstellung von Steuerdaten ergänzt und die sich in den kommenden Jahren sowohl in der Mehrwertsteuer („Pre 303″/Entwurf der Mehrwertsteuer) als auch in der Körperschaftssteuer selbst fortsetzen wird, in dem das Finanzamt beabsichtigt die Verbesserung der Informationen, die dem Steuerzahler vor der Abgabe seiner Steuererklärung zu übermitteln sind, mit einem präventiven Ansatz weiter voranzutreiben.
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