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Neue Abzüge bei der Erbschaftsteuer

Am 9. Juli hat die balearische Regierung das Haushaltsgesetzpaket für 2025 verabschiedet. Zu den Maßnahmen gehört eine Ausweitung der Steuervergünstigungen bei der Erbschaftsteuer, mit dem Ziel, die Gleichstellung innerhalb der Familien zu fördern und Investitionen im Wohnungsmarkt zu stärken. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen, insbesondere wenn die Erbschaft von Onkeln, Tanten, Neffen oder Geschwistern stammt.

Im Mittelpunkt steht die Erhöhung der Abzüge in der sogenannten Gruppe III – dazu zählen Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Schwiegerkinder und Stiefkinder. Wenn der Verstorbene keine direkten Nachkommen hinterlässt, steigt der Abzug von 50 % auf 60 % der Steuerschuld; bei vorhandenen Nachkommen erhöht sich die Vergünstigung von 25 % auf 35 %.

Zur Erinnerung: Vor zwei Jahren hatte die balearische Regierung die Steuerlast für die Gruppen I und II (Ehegatten, Eltern und Kinder) nahezu vollständig abgeschafft. Selbst Nichtansässige wurden nachträglich einbezogen, was die Beliebtheit der Balearen bei ausländischen Käufern deutlich steigerte.

Die jetzige Änderung wird voraussichtlich rund 14.000 Erbfälle pro Jahr begünstigen und bedeutet für die balearische Verwaltung Mindereinnahmen von etwa 27 Millionen Euro. Die Regierung setzt darauf, dass diese Einbußen durch erhöhte Aktivität auf dem Immobilienmarkt und durch die steuerliche Gleichstellung von Schenkungen innerhalb der Familie kompensiert werden. Die linke Opposition hingegen kritisiert die Maßnahme als „Geschenk für große Vermögen“ und warnt davor, dass die Balearen „nicht auf Einnahmen verzichten können“, solange Wohnungs- und Bildungsprobleme bestehen.

Diese Entwicklung setzt den Kurs fort, der bereits 2023 eingeschlagen wurde, als die Steuerlast für die Gruppen I und II nahezu abgeschafft wurde. Diese damalige Reform brachte im ersten Jahr eine kumulierte Steuerersparnis von fast 200 Millionen Euro und löste großes Interesse ausländischer Käufer an den Inseln aus.

Für Nichtansässige mit Immobilienbesitz auf den Balearen lohnt sich ein genauer Blick: Seit 2014 ist es möglich, das balearische Steuerrecht auch ohne spanischen Steuerwohnsitz anzuwenden – vorausgesetzt, sich befindet der Großteil des vererbten Vermögens auf den Inseln. Konkret bedeutet dies: Ein Neffe, der eine Immobilie im Wert von 500.000 € erbt, kann 60 % abziehen und zahlt somit nur auf einen steuerpflichtigen Betrag von 200.000 € Erbschaftsteuer. Auch wenn direkte Nachkommen vorhanden sind, bleibt der Abzug von 35 % erheblich. Vor der einfachen Annahme einer Erbschaft sollte geprüft werden, ob ein Erbvertrag oder eine lebzeitige Schenkung vorteilhafter wäre – auch diese Varianten profitieren nun von der neuen Vergünstigung.

Wichtig bleibt jedoch das Kleingedruckte: Das nationale Steuerrecht schreibt vor, dass die Erbschaftsteuer innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall (verlängerbar) zu begleichen ist. Das Finanzamt verlangt zudem Nachweise über den Marktwert von Immobilien, Konten und Fahrzeugen. Wer die geerbte Immobilie verkaufen möchte, muss außerdem mögliche Gewinne aus dem Verkauf sowie die kommunale Wertzuwachssteuer berücksichtigen.

Daher empfehlen Berater, frühzeitig ein detailliertes Vermögensverzeichnis zu erstellen, spanienbezogene Testamente (z. B. aus Deutschland) zu überprüfen und ggf. ein Nachlasszeugnis bei der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliches Glaubensvertrauen – Dirección General de Seguridad Jurídica y Fe Pública zu beantragen.

Die Reform fällt mitten in die Tourismussaison und sendet eine doppelte Botschaft: Die Balearen bleiben ein attraktives Ziel für Auslandsinvestitionen und setzen auf wirtschaftliche Aktivität zur Kompensation sinkender Steuereinnahmen. Wer eine Übertragung seiner Immobilie auf Mallorca plant, sollte sich daher professionell beraten lassen – damit die Erbschaft nicht zur Belastung, sondern zur Chance wird.

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