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Neue Verpflichtung für saisonale Mietverträge – ETV und kurzfristige Mietverträge vom 1. Februar bis 2. März 2026.

In den letzten Jahren hat Spanien die administrative und steuerliche Kontrolle über Kurzzeitmieten deutlich verschärft. Dieser Prozess, der insbesondere in Gebieten wie den Balearen von Bedeutung ist, betrifft direkt Tausende ausländischer Eigentümer, wobei der deutschsprachige Markt einen sehr bedeutenden Anteil ausmacht. Vom 1. Februar bis zum 2. März jedes Jahres, beginnend mit dem Jahr 2026, muss eine jährliche Erklärung beim Grundbuchamt eingereicht werden, und zwar nur für diejenigen Vermieter, die im Jahr 2025 eine einheitliche Registrierungsnummer für Vermietungen, bekannt als NRUA, beantragt und erhalten haben. Die NRUA ist nicht nur ein einfacher Verwaltungscode. Sie ist das Element, das die Vermarktung der Immobilie auf digitalen Plattformen rechtlich ermöglicht. Ihre Gültigkeit ist an die strikte Einhaltung der Informationspflichten gebunden. Die Nichtvorlage des hier erläuterten Formulars führt ohne vorherige Aufforderung zum automatischen Widerruf der Registrierungsnummer und damit zur recht¬lichen Unmöglichkeit, die Immobilie weiterhin auf dem Markt für Kurzzeitvermietungen zu vermarkten.

Das neue Formular ermöglicht die Eingabe der gesetzlich vorgeschriebenen Daten für jede Immobilie oder Registrierungsnummer. Es muss eine vollständige Aufstellung der begonnenen Vermietungen angegeben werden, unter Angabe der Registrierungsnummer, des Zwecks der Vermietung, der Anzahl der Gäste und der An- und Abreisedaten. Was die Fristen für das laufende Geschäftsjahr betrifft, so muss das Informationsformular zwischen dem 1. Februar und dem 2. März 2026 eingereicht werden, da der letzte Tag im Februar ein Feiertag ist. Eine verspätete Einreichung führt automatisch zur Löschung der Registrierungsnummer und der entsprechenden Randnotiz im Grundbuch. Obwohl die elektronische Plattform Handbücher und Videos zur Unterstützung anbietet, zeigt die Realität, dass dieses neue System einen Gesamtüberblick erfordert, der Kenntnisse in den Bereichen Register, Verwaltung und Steuern vereint. Für deutschsprachige Eigentümer, die in Spanien ansässig oder nicht ansässig sind und an einen anderen Rechtsrahmen gewöhnt sind, bedeutet die Bewältigung dieses Verfahrens ohne professionelle Unterstützung ein un¬nötiges Risiko.

In diesem Zusammenhang bietet Omnia Consulting einen umfassenden Service für die Verwaltung dieses Informationsmodells an. Wir kümmern uns um die Überprüfung der Informationen, die korrekte Erstellung der entsprechenden Datei und deren fristgerechte Einreichung und stellen so sicher, dass der Vermieter die geltenden Vorschriften einhält und seine NRUA ohne Probleme behält. In einem zunehmend strengeren regulatorischen Umfeld ist eine fachkundige Beratung keine Option, sondern eine Garantie für Rechtssicherheit. Die korrekte Verwaltung dieser Verpflichtungen schützt die Immobilieninvestition, vermeidet administrative Blockaden und ermöglicht es Ihnen, weiterhin unbesorgt auf den Balearen zu vermieten

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