Auf den Balearen kann die Übertragung von Familienvermögen heute deutlich günstiger sein, als viele Eigentümer vermuten. Sowohl in Spanien steuerlich ansässige Personen als auch zahlreiche Nichtansässige mit Vermögenswerten auf den Inseln entdecken, dass die Inselgruppe einen außerordentlich günstigen Rahmen für die Übertragung von Immobilien, Geld, Booten, Fahrzeugen oder Investitionen an Kinder und andere Familienangehörige bietet. Rechtlich gesehen kann man zwar nicht von einem „Steuerparadies“ sprechen, wohl aber von einer autonomen Region, die die Besteuerung vieler familiärer Schenkungen auf ein Minimum reduziert hat.
Der Hauptgrund liegt in den balearischen Vorschriften zur Erbschafts- und Schenkungssteuer. Offizielle Angaben der ATIB bestätigen, dass bei gewinnbringenden Übertragungen unter Lebenden der Gruppen I und II, also im Wesentlichen zwischen Eltern und Kindern sowie Großeltern und Enkelkindern, der Freibetrag 100 % der Steuerlast beträgt. Hinzu kommen ebenfalls relevante Vorteile für einen Teil der Gruppe III mit erhöhten Prozentsätzen, die die steuerliche Attraktivität der Balearen im Bereich der familiären Vermögensplanung noch weiter gesteigert haben.
Dieses Szenario hat die Diskussion in vielen Kanzleien verändert. Wo früher nur an die Erbschaft gedacht wurde, erwägen viele Familien nun, die Vermögensübertragung noch zu Lebzeiten vorzuziehen. Eine Wohnung auf Mallorca, ein Bankkonto, ein Investmentfondsportfolio, ein Auto oder sogar ein Boot können Teil einer Strategie zur Vermögensumgestaltung mit sehr geringer Steuerbelastung sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen korrekt erfüllt werden. Das Interesse ist besonders groß bei ausländischen Familien mit einer festen Verbindung zu den Balearen, ganz besonders bei europäischen Gebietsansässigen, die hier Wohnsitz, Ersparnisse oder Investitionen unterhalten.
Zudem beschränkt sich der Vorteil nicht automatisch auf diejenigen, die als in Spanien ansässig besteuert werden. Die ATIB weist darauf hin, dass bei Schenkungen von Immobilien die Zuständigkeit bei den Balearen liegt, wenn sich die Immobilie in dieser autonomen Gemeinschaft befindet, und bei der Schenkung anderer Vermögenswerte und Rechte, wenn der Beschenkte seinen gewöhnlichen Wohnsitz auf den Balearen hat. Dies erklärt, dass in bestimmten Fällen auch ein Nichtansässiger von den balearischen Vorschriften profitieren kann, sofern der Anknüpfungspunkt von Anfang an klar bestimmt ist.
Nun wäre es jedoch ein gefährlicher Irrtum, alles auf die Vorstellung „schenken, ohne zu zahlen“ zu reduzieren. Ein hoher Steuerfreibetrag beseitigt nicht die Notwendigkeit, die Selbstveranlagung einzureichen, die gesetzliche Frist einzuhalten und die Herkunft und Art der geschenkten Vermögenswerte ordnungsgemäß zu dokumentieren. Die ATIB selbst weist darauf hin, dass bei Schenkungen die allgemeine Einreichungsfrist einen Monat ab dem Datum der Handlung oder des Vertrags beträgt.
Es darf auch nicht vergessen werden, dass die steuerliche Behandlung der Schenkung nicht immer mit der regionalen Steuer endet. Bei einer Immobilie muss beispielsweise der eventuelle Veräußerungsgewinn des Schenkers geprüft werden. Bei Geld, Konten oder Finanzanlagen können die Rückverfolgbarkeit und der Nachweis der Herkunft der Mittel entscheidend sein. Und wenn Nichtansässige, mehrere Länder oder Vermögenswerte unterschiedlicher Art beteiligt sind, erfordert die Analyse eine weitaus feinere technische Koordination, als es eine einfache notarielle Urkunde vermuten lässt.
Aus diesem Grund sind die Balearen weniger ein „Steuerparadies“ als vielmehr eine erstklassige steuerliche Chance geworden. Dies trifft jedoch nur dann wirklich zu, wenn die Transaktion gut konzipiert, korrekt bewertet und mit Rechtssicherheit durchgeführt wird. In einem derart günstigen Umfeld liegt die wahre Ersparnis nicht nur darin, wenig zu zahlen, sondern auch darin, Fehler zu vermeiden, die später viel teurer werden können.