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Erbschafts- und Schenkungssteuer: Eine Erhöhung des Prozentsatzes steht bevor

Warum die Debatte um eine staatliche „Mindeststeuer“ aus Madrid gerade für ausländische Eigentümer und Familien mit Immobilien auf den Inseln 

zur realen Planungsfrage wird – und weshalb derzeit noch Zeitfenster bestehen.

Auf den Balearen, wo viele ausländische Einwohner ihr Vermögen in einer Immobilie und Ersparnissen für den Ruhestand konzentrieren, ist jede Änderung der Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) ein echtes Problem und keine abstrakte Debatte. Das Finanzministerium unter der Leitung von María Jesús Montero hat erneut seine Absicht bekräftigt, den Umfang der regionalen Steuervergünstigungen zu begrenzen, um zu verhindern, dass die Steuer in bestimmten Regionen praktisch nicht mehr effektiv erhoben wird. In einem Archipel mit so viel internationaler Mobilität betrifft diese Unsicherheit sowohl große Vermögen als auch Familien mit nur einer Immobilie.

 Das potenzielle Ausmaß lässt sich anhand einer ganz konkreten Zahl verdeutlichen. Nach Angaben der Wirtschaftspresse würden die Steuerzahler bei einer Neutralisierung der in mehreren Regionen geltenden Vergünstigungen bis zu 520 Millionen Euro mehr pro Jahr für Erbschaften und Schenkungen zahlen, wodurch sich die Gesamteinnahmen aus dieser Steuer um rund 16 % erhöhen würden. In der Praxis ist die Rede von einer staatlichen Stelle, die als „Mindeststeuer“ fungiert und den Spielraum der autonomen Regionen für Steuervergünstigungen fast auf Null reduziert, ähnlich wie bei der staatlichen Steuer, die geschaffen wurde, um die Befreiungen bei der Vermögenssteuer aus­zugleichen.

 Auf den Balearen sind die möglichen Auswirkungen offensichtlich, da der derzeitige Rahmen für die Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie besonders günstig ist. Die Steuerbehörde der Balearen gewährt Steuerpflichtigen der Gruppen I und II (Nachkommen) eine Steuervergünstigung von 100 % auf den Steuerbetrag bei Erwerb durch Tod und, durch Gleichstellung, bei bestimmten Erbverträgen. Für bestimmte Verwandte der Gruppe III sieht die ATIB erhebliche Steuervergünstigungen vor und legt ab dem 25. Juli 2025 in bestimmten Fällen einen Satz von 60 % fest. Die Regierung teilte außerdem mit, dass das autonome Gesetz Steuervergünstigungen von 100 % zwischen Vorfahren, Nachkommen und Ehepartnern und von 50 % zwischen Geschwistern konsolidiert hat, mit Nuancen, wenn direkte Nachkommen vorhanden sind.

Für ausländische Kunden besteht die Herausforderung nicht nur darin, „wie viel zu zahlen ist”, sondern auch „wie zu zahlen ist” und „wer zu zahlen hat”. Bei Erbschaften mit internationalen Elementen – Erben in Deutschland oder einem anderen Land, Immobilien auf den Balearen, Konten in verschiedenen Gerichtsbarkeiten oder von ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente – sind Beglaubigungen, beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und Einreichungsfristen erforderlich, die keinen Spielraum für Improvisationen lassen. Hinzu kommen die steuerliche Bewertung der Immobilie, die Koordination mit dem Notar und dem Grundbuchamt und manchmal die Notwendigkeit, die zivilrecht­liche Planung mit den steuerlichen Verpflichtungen im Herkunftsland in Einklang zu bringen.

Es ist sinnvoll, zwei Ebenen zu unterscheiden. Die erste ist die normative: Bis heute gibt es kein verabschiedetes Gesetz, das die balearischen Vergünstigungen automatisch „aufhebt”. Was es gibt, ist eine politische Orientierung, die mit der Debatte über das neue autonome Finanzierungssystem und der Idee der Stärkung der steuerlichen Mit­verantwortung der Gemeinschaften verbunden ist. Die zweite Ebene ist die praktische: Wenn die Lage ungewiss ist, ist es ratsam, schnell zu handeln, wenn das Umfeld günstiger ist als das, was kommen könnte.

 Bei Omnia sehen wir das täglich: Steuerersparnisse entstehen nicht durch überstürztes Handeln, sondern durch gute Dokumentation und kluge Entscheidungen. Die Balearen sind nach wie vor ein wettbewerbsfähiger Standort für die Regelung einer Familienerbschaft, aber die staatliche Debatte mahnt zur Vorsicht. In Erbschaftsangelegenheiten verhindert professionelle Beratung kostspielige Fehler, gerade wenn die Familie Ruhe braucht

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