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Das Finanzamt intensiviert die Kontrolle des Stromverbrauchs zur Überprüfung der Steuerabzüge

Die Steuerbehörde hat ihre Bemühungen zur Aufdeckung möglicher Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Erklärung des gewöhnlichen Wohnsitzes intensiviert und dabei den Stromverbrauch als wichtiges Kontrollinstrument eingesetzt. Mit dieser neuen Praxis wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, zu überprüfen, ob die in Anspruch genommenen Steuervergünstigungen, wie der Abzug für den Erwerb einer Wohnung oder die Befreiung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf eines ständigen Wohnsitzes, ordnungs­gemäß begründet sind.

Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat die Verwendung von Schätzungen auf der Grundlage des Stromverbrauchs für diese Art von Kontrollen gebilligt, wodurch das Finanzamt eine neue rechtliche Grundlage für seine Bemühungen erhält, die Richtigkeit der von den Steuerpflichtigen ein­gereichten Erklärungen zu überprüfen. Auf diese Weise will die Steuerbehörde Steuerbetrug verhindern, bei dem eine Immobilie als Hauptwohnsitz angegeben wird, obwohl sie von ihrem Eigentümer nicht regelmäßig bewohnt wird.

In diesem Zusammenhang kann das Finanzamt von den Steuerpflichtigen spezifische Informationen verlangen, z.B. Angaben zu den Grundversorgungsleistungen wie Strom, Wasser, Gas, Telefon und Internet, um den Verbrauch mit dem der Jahre vor dem Verkauf der Immobilie zu verg­leichen. Diese Angaben sind wichtig, um nachzuweisen, dass die Immobilie ununterbrochen bewohnt war und somit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der entsprechenden Steuervorteile erfüllt.

Zusätzlich zum Verbrauch können weitere Unterlagen an­gefordert werden, um die tatsächliche Verbindung des Steuerpflichtigen mit der Immobilie nachzuweisen. Zu diesen Unterlagen gehören beispielsweise die histo­rische Bescheinigung über die Volkszählung, Briefe von Bank­instituten, der Ort der medizinischen Versorgung, Schul­bescheinigungen für die Kinder und Bescheide von offiziellen Stellen wie der Sozialversicherung oder der Straßen­verkehrsbehörde. Mit dieser Reihe von Nachweisen soll bestätigt werden, dass die Wohnung tatsächlich der Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen war.

Die Stromversorger sind verpflichtet, der Steuerbehörde die für diese Kontrollen erforderlichen Verbrauchsdaten zu übermitteln. Ziel ist es, diese Informationen als zusätzliches Instrument zum Vergleich des Verbrauchsverhaltens der Immobilie zu nutzen, da ein niedriger Verbrauch oder ein deutlicher Rückgang des Energieverbrauchs den Verdacht aufkommen lassen könnte, dass die Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt wird.

Diese Art von Kontrollen und Anforderungen sind Teil der Strategie des Finanzministeriums, um die korrekte Anwendung von Steuerbefreiungen und -abzügen zu gewährleisten. Im speziellen Fall der Steuerbefreiung für die Reinvestition von Kapitalerträgen aus der Übertragung des gewöhnlichen Wohnsitzes sieht das Gesetz vor, dass die Immobilie mindestens drei Jahre lang der Hauptwohnsitz des Steuer­pflichtigen gewesen sein muss. Daher kann jeder Hinweis darauf, dass die Immobilie für andere als die angegebenen Zwecke genutzt wurde, eine Untersuchung und eine anschließende Forderung nach nicht gezahlten Steuern auslösen.

Wie wichtig eine korrekte Beratung ist, zeigt sich daran, dass zur Überprüfung des gewöhnlichen Wohnsitzes immer häufiger nicht-konventionelle Technologien und Informationsquellen, wie z.B. der Energieverbrauch, eingesetzt werden. Mit den richtigen Informationen können die erforderlichen Nachweise erstellt und vorgelegt werden, wodurch steuer­liche Probleme vermieden und der Zugang zu den gesetzlich vorgesehenen Steuervergünstigungen gewährleistet werden können.

Kurzum, angesichts dieser neuen Kontrollstrategie sollten Hauseigentümer vorsichtig sein und sich gut über die gesetzlichen Anforderungen informieren, um Strafen und unerwartete Rückschläge bei der Steuerbehörde zu ver­meiden.

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