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Kreditvergabe an die eigene Firma: Wie versteuere ich den Zinsgewinn?




Die Art der Besteuerung hängt von verschiedenen Faktoren und Besitzverhältnissen ab.

Gehen wir von folgender Situation aus: Sie haben liquide Finanzmittel und möchtem Ihrem Unternehmen ein Darlehen gewähren. Wie müssen Sie den dabei erwirtschafteten Zinsertrag versteuern?  Und: Kann das Unternehmen diese Zinsen von der Steuer absetzen?
In einer S.L. sind die Kreditzinsen ein abzugsfähiger Posten, sofern sie gerechtfertigt sind und bei ihrer Entstehung berücksichtigt werden. Es gelten jedoch die allgemeinen gesetzlichen Beschränkungen für den Abzug von Finanzierungskosten: 
– Im Allgemeinen sind die Finanzaufwendungen bis zur Höhe des Höheren der beiden folgenden Beträge abzugsfähig: eine Million Euro oder 30 Prozent des Jahresgewinns.
– Der Betrag, der aufgrund dieser Begrenzung nicht steuerlich absetzbar ist, kann zu den Finanzaufwendungen der Folgejahre (ohne zeitliche Begrenzung) addiert und mit der gleichen Begrenzung versteuert werden.
Der Darlehensgeber seinerseits muss in seiner persönliche Einkommensteuererklä­rung (Renta del Ahorro) die Zinsen zu seinen Gunsten in dem Jahr, in dem sie fällig sind, aufnehmen. Wenn Sie einen Anteil von mindestens 25 Prozent des Unternehmenskapitals besitzen, ist es möglich, dass ein Teil der Zinsen besteuert wird; dieser Teil hängt von der Höhe des Darlehens ab. 
Sollten Sie 25 Prozent oder mehr des Unternehmenskapitals besitzen, wird das Darlehen als eine verbundene Operation betrachtet. In diesem Fall sollten Sie die Zinsen zu Marktpreisen bewerten und auf die Höhe des Darlehens achten:
– Übersteigt das Darlehen das Dreifache des Unternehmenskapital, werden die diesem Überschuss entsprechenden Zinsen auf der allgemeinen Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer besteuert (mit einem höheren Satz als der Bemessungsgrundlage). 
– Wenn Sie ein Verwaltungsratsmitglied sind (oder eine Kapitalbeteiligung von weniger als 25 Prozent besitzen), wird die oben genannte Regel angewendet, unter der Berücksichtigung, dass Ihre Beteiligung 25 Prozent beträgt. Übersteigt das gewährte Darlehen daher 75 Prozent der Eigenmittel, werden die dem Überschuss entsprechenden Zinsen in die allgemeine Einkommensteuerbemessungsgrundlage einbezogen.
Beispiel. Sehen Sie, wie Zinsen besteuert werden, wenn die Eigenmittel der S.L. 100.000 Euro und das Darlehen 200.000 Euro betragen, je nachdem, ob sie 10 Prozent halten und kein Geschäftsführer sind (Beispiel 1), ob sie 30 Prozent halten (Beispiel 2), oder ob sie Geschäftsführer sind und weniger als 25 Prozent Kapital besitzen (Beispiel 3): siehe Tabelle.
1. Im Beispiel 1 funktioniert diese Regel nicht. 
2. Im Beispiel 2 betragen die auf Ihre Beteiligung entfallenden Eigenmittel 30.000 Euro und im Falle 3 25.000 Euro. Daher werden die auf das Dreifache dieser Summe entfallenden Zinsen auf das Zinsergebnis und den Überschuss auf das allgemeineEinkommen besteuert. 
Wenn Ihre Beteiligung an der S.L,. gleich oder größer als 25 Prozent ist und das Darlehen das Dreifache Ihres entsprechenden Eigenkapitals übersteigt, werden die auf diesen Überschuss entfallenden Zinsen auf der allgemeinen Grundlage der persönlichen Einkommensteuer zu höheren Sätzen besteuert.
Was passiert, wenn es sich um ein partizipatives Darlehen handelt? Es ist wahr, dass, wenn diese Darlehen zwischen Unternehmen derselben Gruppe formalisiert werden, die Zinsen als Dividende betrachtet werden (so dass sie für die zahlende Gesellschaft nicht abzugsfähig sind und in der Kredit empfangenden Gesellschaft ausgenommen sind). Diese Behandlung ist jedoch in Ihrem Fall nicht anwendbar, da Sie als natürliche Person nicht als „Unternehmen derselben Handelsgruppe“ angesehen werden können (auch nicht, wenn Sie Mehrheitsaktionär sind).
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