Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften Ferienvermietungen verbieten können, wenn mehr als die Hälfte der Eigentümer zustimmt, ohne dass es erforderlich ist, dass alle zustimmen. Zuvor gab es Unsicherheiten darüber, ob die Zustimmung aller Eigentümer oder nur eine Mehrheit erforderlich war, um diese Entscheidung zu treffen. Nun hat der Oberste Gerichtshof klargestellt, dass eine qualifizierte Mehrheit von drei Fünfteln ausreicht.
Diese Entscheidung basiert darauf, dass Ferienvermietungen die Mietpreise in die Höhe treiben, und es daher vernünftig ist, dass die Nachbarn diese Aktivität einschränken können, wenn sie es für notwendig halten, um ihre Interessen zu schützen. Das Gericht betont auch, dass diese Maßnahme verhältnismäßig und gerecht ist, um die Interessen der Gemeinschaft zu wahren. Außerdem erklärt es, dass die Begriffe „einschränken“ oder „konditionieren“ auch die Möglichkeit beinhalten, solche Vermietungen zu verbieten, was bereits in früheren Fällen anerkannt wurde.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Wohnungseigentümergemeinschaften das Recht haben, Ferienvermietungen zu verbieten, wenn eine qualifizierte Mehrheit zustimmt, und es nicht notwendig ist, dass alle einstimmig sind.