Was es im Falle einer „Sociedad Patrimonial“ zu beachten gilt
Viele werden denken: „Das betrifft mich nicht!“, doch durch die spanische Steuerreform wurde die Definition der Vermögensgesellschaft im Gesetz 27/2014 seit 2015 neu aufgelegt, so dass viele Unternehmen, ohne es zu wissen, als Vermögenshaltungsgesellschaften („Sociedades Patrimoniales“) gelten.
Okay, aber woher weiß ich, ob meine Gesellschaft eine Asset Holding Gesellschaft ist? Das Erste ist, den Begriff der Vermögenshaltungsgesellschaft zu definieren. So ist in Abschnitt 2 des Artikel 5 des Gesetzes 27/2014 zu lesen:
„Unter einer Vermögensgesellschaft versteht man eine Gesellschaft, bei der mehr als die Hälfte ihres Kapitals aus Wertpapieren oder Immobilien besteht, die keiner wirtschaftlichen Tätigkeit unterliegen.“
In diesem Sinne wird bei der Berechnung des Wertes von Vermögenswerten und Wertpapieren, die keiner wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sind, nicht die Bilanz am Ende des Geschäftsjahres herangezogen, sondern die Bilanz, die vom Durchschnitt der Quartalsbilanzen des Geschäftsjahres abgezogen wird. Für ein Unternehmen einer Unternehmensgruppe wird die Maßnahme in der Konzernbilanz vorgenommen.
Wie man sieht, ist die wichtigste Bedingung die Nichtausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, ein Aspekt, den der Gesetzgeber für gültig hält, wenn mindestens 50 Prozent des Vermögenswertes nicht einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sind. Dies mag paradox klingen, da es sich um ein Unternehmen handeln könnte, das eine Geschäftstätigkeit entwickelt, aber aufgrund der Besonderheiten seines Vermögens als Vermögenshaltungsgesellschaft gilt. Es erscheint logisch, dass der nächste Schritt darin besteht, das Konzept der wirtschaftlichen Tätigkeit zu kennen, das in Absatz 1 des gleichen Artikels beschrieben wird:
„Die Wirtschaftstätigkeit ist unter den Mindestkriterien zu verstehen, die bei Unternehmen, die sich mit der Vermietung von Immobilien befassen, zu berücksichtigen sind. In diesem Fall muss gewährleistet sein, dass mindestens ein Vollzeitmitarbeiter beschäftigt wird.“
Um herauszufinden, ob eine Gesellschaft den Status einer Vermögensverwaltungsgesellschaft hat, müssen folgende Vorgaben erfüllt werden:
– Erstellung einer Bilanz auf der Grundlage der Durchschnittswerte der Quartalsbilanzen für das Jahr.
-Berechnen Sie den Prozentsatz jeder Anlagenposition im Verhältnis zur Gesamtanlage.
– Gruppieren Sie die Posten nach dem Kriterium, ob sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit zuzuorden sind oder nicht.
– Subtrahieren Sie von den nicht betroffenen Posten die Differenz zwischen den aktuell bestehenden Finanzanlagen, Kreditforderungen und Zahlungsmitteln und den seit 2015 in der Endsumme vorhandenen.
– Wenn die nicht dem Vorgang zugeordnete Anlage weniger als 50 Prozent des Kapitals ausmacht, handelt es sich um keine Kapitalgesellschaft.
– Wenn hingegen das nicht der Tätigkeit zugeordnete Vermögen mehr als 50 Prozent des Kapitals ausmacht, handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft.
Im letzteren Fall müssen wir die dem wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich nicht zugeordneten Wertpapiere oder Vermögenswerte durch eine Dekapitalisierungsmaßnahme veräußern, und den daraus resultierenden Betrag den Vermögenswerten widmen, die dem Tätigkeitsbereich oder der Gewinnausschüttung zugeordnet werden können.
In jedem Fall ist es ratsam, vor der Entscheidung für die eine oder andere Option zu analysieren, welche Auswirkungen sie auf die Körperschaftsteuer der Gesellschaft, auf die Einkommenssteuer natürlicher Personen oder auf die Körperschaftsteuer der Gesellschafter haben kann – je nachdem, ob sie natürliche oder juristische Personen sind.
Steuerliche Konsequenzen einer Vermögensgesellschaft
– Die Befreiung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Dividenden und Erträgen aus der Übertragung von Wertpapieren darf nicht in Anspruch genommen werden.
– Negative Steuerbemessungsgrundlagen dürfen nicht verrechnet werden, wenn die Mehrheit des Grundkapitals oder der Rechte auf Beteiligung an den Ergebnissen des Unternehmens von einer natürlichen oder juristischen Person mit einem Anteil von weniger als 25 Prozent an dem Unternehmen am Ende des Steuerzeitraums, dem die negative Bemessungsgrundlage entspricht, erworben wurde.
– Sie dürfen den Steuersatz von 15 Prozent für neu gegründete Unternehmen nicht anwenden.
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Dieser Bericht beinhaltet grundlegende Information, ist als allgemein zu betrachten und stellt auf keine Weise eine Rechtsberatung dar. Alle Rechte sind vorbehalten. Es ist verboten die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Kommunikation und Transformation ganz und/oder teilweise dieses Artikels, ohne schriftlicher Genehmigung von OMNIA CONSULTING MALLORCA, S.L.U.
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