Welche Kosten sind im Falle von Leasing und Renting absetzbar?
Je nach Nutzen kommen unterschiedliche Steuerfreibeträge zum Tragen.
Das Absetzen von Leasing- oder Rentingbeiträgen für Geschäftsfahrzeuge ist auf Mallorca für drei Steuerarten anwendbar: Die Unternehmenssteuer, die Einkommenssteuer und – dies ist der komplexeste Fall – die Mehrwertsteuer.
Mehrwertsteuer (I.V.A)
Generell gilt, dass Renting- oder Leasingbeiträge von Geschäftsfahrzeugen zu 50 Prozent von der Mehrwertsteuer absetzbar sind, da das Finanzamt akzeptiert und voraussetzt, dass das Fahrzeug zu 50 Prozent für Dienstfahrten genutzt wird.
Wenn wir einen höherenMehrwertsteuer-Prozentsatz absetzen wollen, müssen wir nachweisen, dass das Fahrzeug ausschließlich für Dienstfahrten im Auftrag des Unternehmens genutzt wird. In diesem Fall kann Omnia Consulting Sie gerne beraten, um herauszufinden, welches das beste Steuermodell für Ihr Unternehmen ist.
Wichtig: Bitte bedenken Sie, dass Unternehmen, die mehr als 50 Prozent der Renting- oder Leasingkosten für ihre Dienstwagen von der Mehrwertsteuer absetzen – das gilt im übrigen auch für Taxis, Fahrschulwagen oder Baufahrzeuge – im besonderen Maße vom Finanzamt unter die Lupe genommen werden.
Grund: Die Steuerbehörde geht davon aus, dass diese Fahrzeuge nach Feierabend oder an Wochenenden eventuell auch für private Zwecke genutzt werden könnten – und möchten daher sicherstellen, dass die Unternehmen stets einen Nachweis über den Nutzen erbringen.
Unternehmenssteuer (IS)
Im Falle der Unternehmenssteuer (IS) sind die Kosten der Renting- oder Leasingbeiträge zu 100 Prozent abzugsfähig, unabhängig davon, ob das Fahrzeug ausschließlich für Dienstfahrten genutzt wird oder nicht.
Einkommenssteuer (IRPF) für Selbständige
Hier sind die Leasing- oder Rentingbeiträge nur bei ausschließlicher Nutzung des Fahrzeugs absetzbar. Im Falle einer teilweisen Nutzung haben die Steuerbehörden entschieden, dass sie weder einen teilweisen noch vollständigen Steuerabzug akzeptieren.
Um Kosten von Dienstwagen von der Steuer abzusetzen, sind folgende Angaben nötig.
1. Nachweis der Kosten inKonten und Bilanzen des Unternehmens.
2. Leasing- oder Rentingvertrag mit Rechnung sowie allen Angaben über Vertragsgeber- und Nehmer, Datum, Quoten und Aufschlüsselung der Steuern.
3. Nachweis der Kosten abdem Jahr, in dem sie zum ersten Mal anfallen.
4. Diese Kosten müssen mit einer späteren Ausgabe zusammenhängen. Oder anders gesagt: Diese Kosten müssen verwendet werden, um einen Teil der Einnahmen zu generieren, die sich aus den Aufwendungen ergeben.
5. Die Kosten für Dienstwagen dürfen nicht in der Liste der Ausgaben auftauchen, die NICHT steuerlich absetzbar sind, wie im Artikel 15 des Gesetzes 27/2014 vom 24. November über die Gesellschaftssteuer festgelegt wurde.
Der Firmenwagen ist nur eines von vielen Themen die bei einem Unternehmen steuerlich berücksichtigt werden müßen. Um eine richtige Betrachtung dieser und anderer steuerlicher Aspekte zu gewährleisten muss oft schon bei Unternehmensgründung vieles berücksichtigt werden.
www.omnia-consulting.com
Dieser Bericht beinhaltet grundlegende Information, ist als allgemein zu betrachten und stellt auf keine Weise eine Rechtsberatung dar. Alle Rechte sind vorbehalten. Es ist verboten die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Kommunikation und Transformation ganz und/oder teilweise dieses Artikels, ohne schriftlicher Genehmigung von OMNIA CONSULTING MALLORCA, S.L.U.