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Ferienvermiet-Lizenz: Sie haben eine ETV – Ab dem 1. Juli muss neu registriert werden…

Und muss ich das auch tun, wenn ich mein Haus, welches keine ETV hat, für kurze Zeit vermiete?

Die Antwort ist einfach und überzeugend. Ja, vorausgesetzt, Sie möchten digitale Plattformen nutzen, um Ihre Wohnungen anzubieten, oder Ihre Makler diese nutzen.

Die Europäische Union hat mit der Verabschiedung der Verordnung (EU) 2024/1028, die die Einführung eines digitalen One-Stop-Shops zur Optimierung der Verwaltung und Transparenz des Sektors vorsieht, Fortschritte bei der Regulierung der Wohnungsvermietung erzielt. Spanien ist das erste Land, das diese Verordnung übernommen hat, und zwar durch den Königlichen Erlass 1312/2024, der das Einheitliche Mietregister einführt.

Das Hauptziel dieses Gesetzes ist:

Einrichtung eines einheitlichen Mietregisters, das alle Eigentümer, die Kurzzeitmieten anbieten (touristische oder nicht touristische), dazu verpflichtet, ihre Immobilien zu registrieren und über ein digitales Verfahren im Grundbuchamt eine einheitliche Identifikationsnummer zu erhalten.

Diese Nummer ist unerlässlich, um Immobilien auf digitalen Plattformen zu inserieren, sei es für touristische Vermietungen wie Airbnb, Booking usw. oder für nicht touristische Vermietungen wie Idealista, Fotocasa usw.​

Aus diesem Grund wurde die zentrale digitale Anlaufstelle für Mietverträge eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine zentralisierte digitale Plattform für die Verwaltung, Erfassung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Kurzzeitmieten. Dies wiederum erleichtert die Überwachung und Einhaltung von Vorschriften in Echtzeit.

Was bedeutet diese neue Regelung?

Ab dem 2. Januar 2025 müssen alle Wohnungen, die für touristische oder nicht touristische, aber saisonale Vermietungen bestimmt sind, einschließlich Zimmern in Privatwohnungen, registriert werden, sofern sie über digitale Plattformen vermarktet werden. Diese Plattformen sind verpflichtet, die Informationen mit dem digitalen One-Stop-Shop auszutauschen, um eine bessere Kontrolle und Rückverfolgbarkeit der Vorgänge zu gewährleisten.

Ab dem 1. Juli 2025 wird die Regelung vollständig in Kraft treten und verlangen, dass jeder Vermieter die Registrierungsnummer seiner Wohnung angibt, um sie auf Vermietungsplattformen inserieren zu können.

Mit dieser bahnbrechenden Maßnahme will Spanien ein stärker reguliertes, ausgewogeneres und sichereres Umfeld schaffen. Das digitale One-Stop-Shop-System wird die elektronische Datenübermittlung zwischen Plattformen und zuständigen Behörden ermöglichen, wodurch die Ein­haltung von Vorschriften erleichtert und betrügerische Praktiken im Bereich der Kurzzeitvermietung verhindert werden.

Omnia Consulting hilft Ihnen bei der Einhaltung der neuen Vorschriften und bei der schnellen und sicheren Registrierung Ihrer Immobilie.

Kontaktieren Sie uns und stellen Sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Ihre Immobilie sicher.

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