Nachrichten

Legalisierung von Wohnungen auf ländlichen Grundstücken auf den Balearen: eine Chance für Immobilienbesitzer

Das kürzlich verabschiedete Gesetzesdekret vom Mai 2024 hat eine wichtige Tür für die Legalisierung von Gebäuden auf ländlichen Grundstücken auf den Balearen geöffnet. Diese Übergangsregelung, die die Legalisierung von Gebäuden für einen Zeitraum von maximal drei Jahren ermöglicht, stellt für viele Eigentümer, die ihre Immobilien legalisieren möchten, eine große Chance dar und birgt gleichzeitig einige Herausforderungen, die sorgfältig bedacht werden müssen.

Das Hauptziel dieses Gesetzes ist der Abbau von Bürokratie und die Erleichterung von Verwaltungsabläufen. Es soll nicht nur die Erteilung von Baugenehmigungen und die Verteilung von Subventionen beschleunigen, sondern auch einen Rahmen für die außerordentliche Legalisierung von Gebäuden auf dem Land schaffen. Die Anwendung dieses Gesetzes ist jedoch an zahlreiche Bedingungen und Ausnahmen geknüpft, die eine detaillierte Analyse jedes einzelnen Falles erfordern.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Legalisierung nur für Gebäude gilt, die sich außerhalb städtischer Gebiete befinden. Gebäude in städtischen Gebieten, wie z.B. in Palma, sind von diesem Verfahren ausgeschlossen. Darüber hinaus müssen sich die Gebäude außerhalb der Reichweite eines anhängigen Gerichtsverfahrens befinden und die Verjährungsfrist, die je nach Lage und Schutz des Gebiets zwischen acht und zwölf Jahren liegt, überschritten haben. Dieser Rahmen schließt ausdrücklich Grundstücke aus, die in Küstenschutzgebieten oder Straßenerleichterungen liegen, ebenso wie Hotelkomplexe.

Im Rahmen des Legalisierungsverfahrens müssen die Eigentümer eine Reihe von Gebühren und Steuern an die zuständige Gemeinde entrichten. Diese Gebühren sind gestaffelt und betragen im ersten Jahr 10% des Wertes des Bauprojekts, im zweiten Jahr 12,5% und im dritten Jahr 15%. Je früher der Antrag auf Legalisierung eingereicht wird, desto geringer sind die Kosten. Darüber hinaus können zusätzliche Maßnahmen, wie z. B. die Verbesserung der Energieeffizienz, erforderlich sein, um die Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit zu erfüllen.

Einer der umstrittensten Aspekte dieses Gesetzes ist das Verbot, legalisierte Gebäude für die Vermarktung von Touristenaufenthalten zu nutzen. Diese Einschränkung hat bei Eigentümern, die zuvor Lizenzen für die Ferienvermietung erhalten hatten, Besorgnis ausgelöst.

Trotz der Komplexität und der damit verbundenen Kosten kann die Legalisierung von Immobilien erhebliche Vorteile bieten. Die Legalisierung eines Gebäudes bietet nicht nur Rechtssicherheit für den Eigentümer, sondern kann auch den Wert der Immobilie steigern und künftige Transaktionen erleichtern. Angesichts der Komplexität des Verfahrens und der zahlreichen Variablen, die zu berücksichtigen sind, ist es jedoch sehr ratsam, sich professionell beraten zu lassen.

In diesem Zusammenhang bietet unser Unternehmen Omnia Consulting in Zusammenarbeit mit spezialisierten Architekten umfassende rechtliche und technische Beratungsdienste an. Diese Art von Unterstützung kann von unschätzbarem Wert sein, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass das Legalisierungsverfahren effizient und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften durchgeführt wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neue Gesetz zur Legalisierung von Wohnungen auf dem Lande auf den Balearen eine einzigartige Gelegenheit für Immobilienbesitzer darstellt, aber auch eine Reihe von Herausforderungen und Anforderungen mit sich bringt, die sorgfältig gehandhabt werden müssen. Der Schlüssel zur optimalen Nutzung dieser Chance liegt darin, die Vorschriften im Detail zu verstehen und die richtige professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um diesen komplexen Prozess zu bewältigen.

Interessieren Sie sich für den Artikel? Teilen Sie in Ihren sozialen Netzwerken:
Share on facebook
Share on whatsapp
Share on telegram
Share on linkedin
Share on email
Share on twitter
Abrir chat
Omnia Consulting
¡Hola! 👋🏼
¿En qué podemos ayudarte?
Horario: Lunes a jueves: 8:30 a 17 h
Viernes: 8:30 a 15 h