Freiberufliche Urheber von Inhalten müssen die Spenden, die sie von ihren Zuschauern erhalten, versteuern.
Live-Auktionen, Projektspenden oder Tipps für bestimmte Inhalte sind eine Einnahmequelle für Tausende von freiberuflichen Inhaltserstellern. Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass sie nicht steuerbefreit sind.
Der Musiker, der Live-Auftritte auf Instagram macht und über Plattformen wie PayPal einmalige Trinkgelder erhält. Der Illustrator eines Streamingdienstes, der auf Twitch einen Blitzverkauf von Karikaturen anbietet, die sofort nach Bestellung angefertigt werden. Ein Online-Inhaltsersteller, der eine Crowdfunding-Kampagne auf Patreon startet, um eine bestimmte Reihe von Tutorials zu veröffentlichen. Ein Experte für digitales Marketing, der seinen Followern für eine begrenzte Zeit Express-Beratungsstunden anbietet. Dies sind nur einige Beispiele für die Einnahmequellen, die Freiberufler, so genannte Content Creators, erzielen können und die nicht von der Zahlung von Steuern an die Steuerbehörden befreit sind.
Urheber, die diese besonderen Belohnungen anbieten, sollten sich darüber im Klaren sein, wie diese einmalig erzielten Zusatzeinnahmen besteuert werden. Mit dem exponentiellen Wachstum der digitalen Wirtschaft „sehen sich immer mehr Urheber von Inhalten mit Zweifeln darüber konfrontiert, wie sie ihre Einkünfte korrekt deklarieren sollen. Die Vielfalt der Plattformen und die Art der Einkünfte führen dazu, dass viele Selbstständige über ihre steuerlichen Pflichten im Unklaren sind“.
Unter welcher Rubrik der IAE sollten Influencer registriert werden, um für ihre Arbeit besteuert zu werden?
Die Art und Weise, wie dieses zusätzliche Einkommen besteuert wird, hängt davon ab, wie es erwirtschaftet wird, und von der Art der digitalen Plattform.
Die Art und Weise, wie dieses zusätzliche Einkommen besteuert wird, hängt zum einen davon ab, wie es verdient wird, und zum anderen von der Art der digitalen Plattform. Dennoch müssen Freiberufler, die Einkünfte über digitale Plattformen wie Twitch oder YouTube erzielen, die folgenden steuerlichen Pflichten erfüllen:
In Bezug auf die Mehrwertsteuer müssen sie Rechnungen für die erbrachten Dienstleistungen ausstellen und die geltende Mehrwertsteuer anwenden, die in Spanien 21 % beträgt. Dies setzt voraus, dass sie sich in das Verzeichnis der Unternehmer, Freiberufler und Steuerpflichtigen eintragen lassen und vierteljährlich (Formular 303) sowie jährlich (Formular 390) eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Was die Einkommensteuer betrifft, so müssen die Einkünfte in der vierteljährlichen Einkommensteuererklärung (Formular 130 oder Formular 131, wenn es sich um eine objektive Schätzung handelt) und am Ende des Jahres in der Einkommensteuererklärung (Formular 100) angegeben werden. Um die Steuerbemessungsgrundlage korrekt zu ermitteln, ist es unerlässlich, über alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit genau Buch zu führen.
Die Besteuerung kann je nach Plattform und Art des Einkommens sehr unterschiedlich ausfallen. „Auf Patreon zum Beispiel werden die erzielten Einnahmen von den Steuerbehörden in der Regel als Dienstleistungen betrachtet, so dass die entsprechende Mehrwertsteuer anfallen muss. Und im Hinblick auf die persönliche Einkommenssteuer würden diese Einkünfte der Bemessungsgrundlage für wirtschaftliche Tätigkeiten hinzugefügt werden“.
Bei einer Live-Veranstaltung, die von einem Twitch-Streamer für wohltätige Zwecke organisiert wird, sind die erhaltenen Spenden zwar von der Mehrwertsteuer befreit, müssen aber bei der Einkommensteuer als außerordentliche Einkünfte angegeben werden. „Und ihre Besteuerung kann je nach Häufigkeit und Höhe der Spenden variieren.
Wie die Erstellung und der Verkauf digitaler Produkte wie Kurse oder Handbücher besteuert werden
Provisionen für Verkäufe, die durch Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken erzielt werden, gelten ohne weiteres als Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. Als solche sind sie mit der entsprechenden Mehrwertsteuer zu belegen und bei der Einkommensteuer zu versteuern.
Im Falle der Erstellung und des Verkaufs von digitalen Produkten wie einmaligen Kursen, spezialisierten Webinaren oder E-Book-ähnlichen Produkten müssen sich digitale Freiberufler, die damit Einkünfte erzielen, bei den Steuerbehörden unter der Steuer für wirtschaftliche Tätigkeiten (Impuesto de Actividades Económicas) 961.1 registrieren lassen:
In Bezug auf die Mehrwertsteuer sind die Art des Kunden und sein geografischer Standort entscheidend. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Privatperson innerhalb der Europäischen Union und übersteigt der Umsatz 10.000 Euro, wird die Mehrwertsteuer des Landes des Verbrauchers angewendet (UOSS-Vorschriften). Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen innerhalb der EU, muss keine Mehrwertsteuer erhoben werden, aber die Transaktion muss auf dem Formular 349 ausgewiesen werden. Für Kunden außerhalb der EU sind die Verkäufe nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Was die Einkommenssteuer betrifft, so werden die Einnahmen aus dem Verkauf digitaler Produkte in die Steuerbemessungsgrundlage für wirtschaftliche Tätigkeiten einbezogen und in der vierteljährlichen und jährlichen Einkommenssteuererklärung (IRPF) angegeben. Der Steuerexperte erinnerte noch einmal daran, dass es wichtig ist, „eine detaillierte Aufzeichnung aller Verkäufe zu führen und die Mehrwertsteuervorschriften je nach Standort des Kunden und der Art des Kunden korrekt anzuwenden, je nachdem, ob es sich um eine Einzelperson oder ein Unternehmen handelt“.
Als allgemeinen Ratschlag schlagen wir vor, dass selbständige Ersteller digitaler Inhalte „eine gute Steuerberatung in Anspruch nehmen, die ihnen eine Menge Ärger erspart, während sie ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen und ihre steuerliche Situation optimieren“.