Seit kurzem gibt es das neue informative Steuermodel 179, welches von Agenturen für die Vermietung von Ferienwohnungen präsentiert werden muss.
Neben den bekannten Online-Börsen wie „Airbnb“, „Homeaway“, „Fewodirekt“, etc. müssen diesen Antrag 179 in Zukunft auch viele Immobilienagenturen auf den Balearen vorlegen.
Wer ist verpflichtet, das informative Steuermodel 179 vorzulegen?
Alle Personen und Firmen, die Ferienwohnungen in Spanien zwischen deren Eigentümern und Ferienmieter vermitteln, sind verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Vermietungen vorzulegen, die sie aktuell tätigen und die sie getätigt haben.
Vermittler sind alle Personen oder Firmen, die eine Dienstleistung der Vermittlung zwischen Eigentümer und Ferienmieter erbringen, egal ob sie diese Dienstleistung in Rechnung stellen oder sie kostenlos anbieten.
Das informative Steuermodel 179 muss auch von den Internetplattformen für Homesharing und Ferienvermietung präsentiert werden, unabhängig davon, ob es bei der Wohnungsvermittlung tatsächlich zu einem Abschluss kommt oder nicht.
Was ist unter der Überlassung von Wohnungen für touristische Zwecke zu verstehen?
Unter der Überlassung von Wohnungen für touristische Zwecke versteht man die vorübergehende Ferienvermietung einer möblierten und ausgestatteten Wohnung ganz oder teilweise, unabhängig davon, über welchen Kanal sie vermarktet oder beworben wird, und ob die Vermittlung kostenlos oder kostenpflichtig ist.
Der Antrag179 gilt nicht für folgende Arten von Wohnungsvermietung:
– Die Vermietung von Wohnungen für nicht-touristische Zwecke.
– Die Vielfalt der touristischen Unterkünfte, die nicht zu den Ferienhäusern gehören.
– Das Recht auf Teilzeitnutzung von Immobilien.
Inhalt des informativen Steuermodels 179
Der Antrag 179 muss folgende Angaben enthalten:
a) Bezeichnung des Eigentümers oder der Eigentümer der Wohnung, beziehungsweise der Personen, Agenturen oder Firmen, über welche die Wohnung vermittelt wird (falls abweichend vom Eigentümer der Wohnung).
b) Genaue Angaben über die Liegenschaft (vollständige Adresse) mit Angabe der Katasternummer, falls sie diese zugewiesen bekommen hat.
c) Anzahl der Tage, an denen die Wohnung für touristische Zwecke genutzt werden kann, sowie das Datum für den Mietbeginn.
d) Gegebenenfalls die vom Vermittler erhaltene Provision für die Vermietung der Wohnung.
e) Nummer des Vertrages, mit dem der Vermittler die Wohnung vermietet.
f) Datum der Transaktion.
g) Identifikation der verwendeten Zahlungsmittel wie Überweisung, Kredit- oder Debitkarte oder andere Zahlungsmittel).
Wie und wann sollte der Antrag 179 präsentiert werden?
Das informative Steuermodel 179 ist vierteljährlich einzureichen und zwar immer in dem letzten Monat des ablaufenden Kalenderquartals.
Wichtig:
Für das Geschäftsjahr 2018 erfolgt die Einreichung erst im vierten Quartal, da es das erste Jahr ist.
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Dieser Bericht beinhaltet grundlegende Information, ist als allgemein zu betrachten und stellt auf keine Weise eine Rechtsberatung dar. Alle Rechte sind vorbehalten. Es ist verboten die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Kommunikation und Transformation ganz und/oder teilweise dieses Artikels, ohne schriftlicher Genehmigung von OMNIA CONSULTING MALLORCA, S.L.U.
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