Selbst als Mieter auftreten oder das Insel-Domizil an eine Agentur vermieten. Was ist besser?
Sie haben eine Wohnung am Strand, die Sie diesen Sommer über eine Immobilienagentur an Urlauber vermieten wollen. Was interessiert Sie mehr: sie direkt zu vermieten oder von einer Agentur untervermieten zu lassen?
Seit Ihre Kinder erwachsen sind, benutzen Sie Ihr Mallorca-Domizil immer weniger. Deshalb spielen Sie mit dem Gedanken, Ihre Ferien-Immobilie an Urlauber zu vermieten und kontaktierten zu diesem Zweck eine Immobilienagentur.
Die Agentur bietet Ihnen folgende Alternativen:
1. Dass Sie selbst als Vermieter vor den Urlaubern verantwortlich zeichnen. In diesem Fall kassieren Sie die gesamte Miete und müssen der Agentur eine Provision zahlen. Vorteil: Sie verdienen mehr Geld, allerdings nur für den Zeitraum, in denen die Immobilie auch belegt ist.
2. Dass die Agentur Ihre Immobilie für den ganzen Sommer mietet und diese dann an Dritte weitervermietet. Vorteil: In diesem Fall verdienen Sie etwas weniger Geld, erhalten aber jeden Monat ein gesichertes „Einkommen“ und müssen sich auch nicht mit eventuellen Problemen bei der Vermietung auseinandersetzen.
Achtung! Achtung! Achtung! Bevor Sie sich für die eine oder andere Option entscheiden, berücksichtigen Sie die steuerlichen Auswirkungen, die sich in jedem Fall ergeben werden.
Option 1:
Ich vermiete selbst
Wenn Sie die erste Alternative wählen und somit „offiziell“ als Vermieter auftreten, handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie Dienstleistung. Sie müssen keine Steuern bezahlen! Damit diese Steuerbefreiung greift, dürfen Sie jedoch keine zusätzlichen Dienstleistungen anbieten.
Für regelmäßig zusätzliche Serviceleistungen wie in einem Hotel (Frühstück, Reinigung, Wäsche, etc.), müssen Sie eine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. In diesem Fall würde die Mehrwertsteuer 10 Prozent betragen.
Option 2:
Vermietung über eine Agentur
Wenn Sie Ihre Wohnung an die Agentur vermieten, die dann wiederum an Urlauber „untervermietet“, müssen Sie 21 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. Außerdem muss die Steuer vierteljährlich ans Finanzamt abgeführt werden. Und sie muss bei der jährlichen Einkommensteuererklärung deklariert werden.
Keine Ermässigung bei saisonaler Vermietung
Bitte beachten Sie noch, dass Sie in keinem Fall berechtigt sind, die gesetzlich festgelegte Ermäßigung von 60 Prozent auf Einkünfte aus Mietobjekten bei Steuerinländern in Spanien anzuwenden (bzw. die Ermäßigung von 100 Prozent bei jungen Mietern). Um diese Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, muss der Mieter die Wohnung dauerhaft nutzen, was bei Saisonvermietungen generell nicht der Fall ist.
Sie haben eine Wohnung am Strand, die Sie diesen Sommer über eine Immobilienagentur an Urlauber vermieten wollen. Was interessiert Sie mehr: sie direkt zu vermieten oder von einer Agentur untervermieten zu lassen?
Seit Ihre Kinder erwachsen sind, benutzen Sie Ihr Mallorca-Domizil immer weniger. Deshalb spielen Sie mit dem Gedanken, Ihre Ferien-Immobilie an Urlauber zu vermieten und kontaktierten zu diesem Zweck eine Immobilienagentur.
Die Agentur bietet Ihnen folgende Alternativen:
1. Dass Sie selbst als Vermieter vor den Urlaubern verantwortlich zeichnen. In diesem Fall kassieren Sie die gesamte Miete und müssen der Agentur eine Provision zahlen. Vorteil: Sie verdienen mehr Geld, allerdings nur für den Zeitraum, in denen die Immobilie auch belegt ist.
2. Dass die Agentur Ihre Immobilie für den ganzen Sommer mietet und diese dann an Dritte weitervermietet. Vorteil: In diesem Fall verdienen Sie etwas weniger Geld, erhalten aber jeden Monat ein gesichertes „Einkommen“ und müssen sich auch nicht mit eventuellen Problemen bei der Vermietung auseinandersetzen.
Achtung! Achtung! Achtung! Bevor Sie sich für die eine oder andere Option entscheiden, berücksichtigen Sie die steuerlichen Auswirkungen, die sich in jedem Fall ergeben werden.
Option 1:
Ich vermiete selbst
Wenn Sie die erste Alternative wählen und somit „offiziell“ als Vermieter auftreten, handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie Dienstleistung. Sie müssen keine Steuern bezahlen! Damit diese Steuerbefreiung greift, dürfen Sie jedoch keine zusätzlichen Dienstleistungen anbieten.
Für regelmäßig zusätzliche Serviceleistungen wie in einem Hotel (Frühstück, Reinigung, Wäsche, etc.), müssen Sie eine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. In diesem Fall würde die Mehrwertsteuer 10 Prozent betragen.
Option 2:
Vermietung über eine Agentur
Wenn Sie Ihre Wohnung an die Agentur vermieten, die dann wiederum an Urlauber „untervermietet“, müssen Sie 21 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. Außerdem muss die Steuer vierteljährlich ans Finanzamt abgeführt werden. Und sie muss bei der jährlichen Einkommensteuererklärung deklariert werden.
Keine Ermässigung bei saisonaler Vermietung
Bitte beachten Sie noch, dass Sie in keinem Fall berechtigt sind, die gesetzlich festgelegte Ermäßigung von 60 Prozent auf Einkünfte aus Mietobjekten bei Steuerinländern in Spanien anzuwenden (bzw. die Ermäßigung von 100 Prozent bei jungen Mietern). Um diese Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, muss der Mieter die Wohnung dauerhaft nutzen, was bei Saisonvermietungen generell nicht der Fall ist.
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Dieser Bericht beinhaltet grundlegende Information, ist als allgemein zu betrachten und stellt auf keine Weise eine Rechtsberatung dar. Alle Rechte sind vorbehalten. Es ist verboten die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Kommunikation und Transformation ganz und/oder teilweise dieses Artikels, ohne schriftlicher Genehmigung von OMNIA CONSULTING MALLORCA, S.L.U.
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