Durch das Gesetz 6/2017 vom 24. Oktober werden die Unternehmer mit wichtigen Verbesserungen mehr unterstützt.
Diese Verbesserungen treten in Kraft ab 1. Januar 2018 und bestehen aus folgenden Änderungen:
Diese Verbesserungen treten in Kraft ab 1. Januar 2018 und bestehen aus folgenden Änderungen:
1. Erweiterung auf 12 Monate für die Inanspruchnahme des reduzierten Autonomobeitrages von 50,00 Euro.
2. Der Arbeiter kann sich selber bei der Sozialversicherung an- und abmelden bis zu drei mal im selben Jahr und in diesen Monaten bezahlt er nur für die gearbeiteten Tage.
3. Die Möglichkeit der Freiberufler ihre Beitragsbasis vier mal im Jahr zu ändern zur besseren Anpassung der Beitragszahlungen an die Einnahmen.
4. Die Autonomos können die 100% Auszahlung ihrer Pensionsrente mit der gleichzeitigen Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit kombinieren, insofern mindestens ein Angestellter unter Vertrag steht.
5. Als Ausgangsort eines Arbeitsunfalles wird auch betrachtet der Hin- und Rückweg zum Ort der wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit.
6. Es reduziert sich der Säumniszuschlag aufgrund nicht fristgerechter Einbezahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf 10% insofern die Bezahlung im darauffolgenden Monat erfolgt.
7. Wenn ein Autonomo als Arbeitnehmer seine Beiträge nach dem Schema der Mehrfachtätigkeit bezahlt, erstattet die Spanische Sozialversicherung (TGSS) von Amts wegen die Hälfte der zu viel bezahlten Beiträge.
8. Die 100% Vergünstigung der Autonomobeiträge aufgrund gemeinschaftlicher Kontingenzen für 12 Monate aufgrund Betreuung Minderjähriger wird erweitert auf Minderjährige mit 12 Jahren. Verbesserungen der Vergünstigungen bei Muttter- und Vater Karenzzeit, Adoption, Aufsicht zum Zwecke der Adoption, Aufnahme, Risiko während der Schwangerschaft oder der Stillzeit.
9. Verbesserung der Vergünstigung unbefristeter Verträge für Familienmitglieder als Arbeitnehmer.
10. Verbesserung der Vorteile bei Beitragszahlungen für Personen mit Behinderung, für Opfer von Gewalt und Terrorismus die als selbstständige Arbeiter tätig sind.
2. Der Arbeiter kann sich selber bei der Sozialversicherung an- und abmelden bis zu drei mal im selben Jahr und in diesen Monaten bezahlt er nur für die gearbeiteten Tage.
3. Die Möglichkeit der Freiberufler ihre Beitragsbasis vier mal im Jahr zu ändern zur besseren Anpassung der Beitragszahlungen an die Einnahmen.
4. Die Autonomos können die 100% Auszahlung ihrer Pensionsrente mit der gleichzeitigen Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit kombinieren, insofern mindestens ein Angestellter unter Vertrag steht.
5. Als Ausgangsort eines Arbeitsunfalles wird auch betrachtet der Hin- und Rückweg zum Ort der wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit.
6. Es reduziert sich der Säumniszuschlag aufgrund nicht fristgerechter Einbezahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf 10% insofern die Bezahlung im darauffolgenden Monat erfolgt.
7. Wenn ein Autonomo als Arbeitnehmer seine Beiträge nach dem Schema der Mehrfachtätigkeit bezahlt, erstattet die Spanische Sozialversicherung (TGSS) von Amts wegen die Hälfte der zu viel bezahlten Beiträge.
8. Die 100% Vergünstigung der Autonomobeiträge aufgrund gemeinschaftlicher Kontingenzen für 12 Monate aufgrund Betreuung Minderjähriger wird erweitert auf Minderjährige mit 12 Jahren. Verbesserungen der Vergünstigungen bei Muttter- und Vater Karenzzeit, Adoption, Aufsicht zum Zwecke der Adoption, Aufnahme, Risiko während der Schwangerschaft oder der Stillzeit.
9. Verbesserung der Vergünstigung unbefristeter Verträge für Familienmitglieder als Arbeitnehmer.
10. Verbesserung der Vorteile bei Beitragszahlungen für Personen mit Behinderung, für Opfer von Gewalt und Terrorismus die als selbstständige Arbeiter tätig sind.
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