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Information über das neue Hypothekengesetz

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Voraussichtlich tritt das neue Gesetz im ersten Quartal 2018 in Kraft. Wir informieren Sie hier über die 7 Neuigkeiten, die Sie bei Unterschrift eines Hypothekendarlehens zu berücksichtigen haben.

1. Klare Information, ohne versteckten oder unklaren Klauseln
Die Bank die uns ein Darlehen gibt soll genauestens über alle Klauseln die eine Hypothek haben könnte informieren, auch über die Verteilung der Hypothekenkosten und die möglichen Szenarien die durch die festgelegten Konditionen enstehen könnten sowohl aus positiver als auch aus negativer Sicht. Der Kunde hat ein Recht darauf sich umfassend zu informieren.

2. Der Notar, eine Sicherheit für den Konsumenten
Nachdem die Bank uns in Kenntnis gesetzt hat, sollte der Konsument kostenlos zum Notar gehen um die Dokumente zu prüfen und dem Konsumenten die Sicherheit geben alle Darlehenskonditionen zu verstehen. Das heisst, der Notar prüft die Dokumente und informiert den Kunden genauestens über die Konditionen und Hintergründe die auftreten könnten. Der Notar hat die ausdrückliche Verantwortung zu beurkunden, dass dem Kunden bewusst ist welche Dokumente er unterschreibt, anderenfalls wird ihm eine Busse auferlegt.

3. Ende der Verpflichtung, die in Verbindung stehenden Produkte unter Vertrag zu nehmen
Mit dem Angebot einer Hypothek ist man nicht mehr verpflichtet die in Verbindung stehenden Produkte wie eine Hausratsversicherung unter Vertrag zu nehmen und ebenso den Gehalt und eine Kreditkarte über ein Konto der jeweiligen Bank abzuwickeln. Dies kann dem Kunden angeboten werden aber separat zur Hypothek und unter Berücksichtigung des Rechtes diese Produkte über eine andere Bank abzuwickeln. Der Kunde kann diesbezüglich jeglichen auf ihn ausgeführten Druck vor den zuständigen Behörde einklagen.

4. Ende des einfachen Weges für Zwangsräumungen
Die Bank kann nicht mehr die Vorfälligkeitsklausel nutzen (vor einer Zwangsräumung) durch die Nichtbezahlung dreier Quoten, die bis zu dem genannten Datum Regelung war. Das neue Gesetz legt einen Zahlungsverzugsbetrag fest von 2% der Hypothek während der ersten Hälfte der Hypothekenlaufzeit und 4% während des restlichen Vertrages, zur Aktivierung eines Prozesses der Zwangsräumung.

5. Mehr Erleichterterung bei Bankwechsel und den variablen oder festen Zinssatz oder umgekehrt – befreiende Schuldübernahme
Es wird ein Höchststrafsatz festgelegt von 0,25% durch vorzeitige Rückzahlung der Hypothek während der ersten drei Jahre und 0% auf die restliche Hypothekenlaufzeit. Dadurch kann der Kunde ohne Belastungen an andere Banken wechseln die ihm bessere Konditionen anbieten und so kein Opfer der Bank darstellt durch die Bereitstellung des Geldes.

6. Es entstehen keine Kosten durch vorzeitiger Rückzahlung des Geldes
Streichung der Strafklauseln durch vorzeitige Rückzahlung während der Hypothekenlaufzeit mit Ausnahme der ersten fünf Jahre, in welcher der Strafbetrag nicht höher als 4% des vorbezahlten Wertes sein kann.

7. Begrenzte Strafsätze aufgrund nicht fristgerechter Bezahlung
Wer sich bei der Bezahlung der Monatsbeträge verspätet, kann höchstens mit einem Zinssatz von drei mal des Basiszinssatzes bestraft werden und aktuell wäre das maximal 9%. Mit dem alten Gesetz wird dieser Aspekt nicht reguliert und es gab Straf – Missbrauchsfälle mit einem Zinssatz von 25% oder höher.


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