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Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Hausrenovierungen.

 1. wer ist der Begünstigte?

Wie kann man die 10 %ige Umsatzsteuer anwenden?

Die ermäßigte Mehrwertsteuer kann auf eine natürliche Person oder eine Eigentümergemeinschaft angewendet werden, vorausgesetzt, dass:

-dass er/sie in der Immobilie nicht als Unternehmer oder als Fachmann handelt.

-Dass die Nutzung der Immobilie privat ist, das bedeutet auf eine Immobilie, die zur Vermietung bestimmt ist, kann die ermäßigte Mehrwertsteuer nicht angewendet werden.

-handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft, entfällt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, wenn die Rechnung für den Geschäftsführer der Immobilie oder die Versicherungsgesellschaft bestimmt ist.

 2. kann dieser auf alle Arten von Immobilien angewendet werden?

Die Mehrwertsteuerermäßigung kann auf jede Immobilie angewendet werden, unabhängig davon, ob es sich um einen Erst- oder Zweitwohnsitz handelt, solange der Bau der Immobilie zwei Jahre vor Beginn der Renovierung abgeschlossen wurde.

Garagen, Anbauelemente (Lagerräume) und Gemeinschaftsräume sind ebenfalls enthalten.

 3. auf welche Art von Bau- und Sanierungsarbeiten kann dieser angewendet werden?

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 10 % kann auf all jene Renovierungs- oder Reparaturarbeiten in Wohngebäuden angewendet werden, wie z. B.:

– Malerarbeiten.

– Installation, Renovierung oder Austausch des Aufzugs.

– Heizungsraum.

– Telekommunikationsgeräte oder -systeme.

– Anwesenheitsdetektoren.

– Energetische Sanierungsarbeiten.

– Verbesserung von Gehäusen.

– Elektrische Installationen, Wasser und Klimaanlagen.

– Feuerschutz.

– Fallrohre.

– Sanierung von Gebäuden im Allgemeinen einschließlich Zusatzarbeiten.

 4. wie lauten die allgemeinen Bedingungen der Arbeit?

Abgesehen von den Bedingungen, die wir in Frage 1 gesehen haben, gibt es eine weitere sehr wichtige Bedingung.  Um die reduzierte Mehrwertsteuer auf eine Hausrenovierung anwenden zu können, müssen die Kosten für die bei der Renovierung verwendeten Materialien gleich Null sein (das bedeutet, sie werden vom Kunden bereitgestellt) oder betragen weniger als 40% der Gesamtkosten der Renovierung.

Die Materialien, die in die Bestimmung dieses Prozentsatzes einfließen, sind:

– Diejenigen, die materiell in das Gebäude eingebaut sind (Ziegel, Putz, Zement).

– Arbeitsplatten und Küchenmöbel.

– Freiliegende Mauerwerkmaterialien.

– Sanitärkeramik.

– Elektrische Mechanismen.

– Halogenscheinwerfer.

– Metallische oder hölzerne Tischlerarbeiten.

– Andere Materialien, die für die Durchführung der Reform erforderlich sind.

Die Materialien, die ausgeschlossen sind:

– Gerüst.

– Elemente, die akzessorisch verwendet werden, wie z. B. Instrumente oder Maschinen, die bei der Arbeit eingesetzt werden.

– weisse und braune Haushaltsgeräte.

  Empfehlung:

– Wir erinnern Sie an das Anwendungsschema der Mehrwertsteuer:

-Ausschließlich Verkauf von Materialien: Mehrwertsteuer von 21%.

-Exklusiver Renovierungsdienst: Die Mehrwertsteuer beträgt 10 %.

-Renovierungsleistungen und Materialien (Kosten weniger als 40% des Gesamtwertes der Renovierung): Mehrwertsteuer bei 10%.

-Renovierungsleistungen und Materialien (Kosten über 40% des Gesamtwerts der Renovierung): 21% Mehrwertsteuer.

 – Es ist wichtig, dass die Materialien in der Rechnung und im Kostenangebot, falls vorhanden, gut aufgeschlüsselt sind und dass die Materialkosten weniger als 40 % der Gesamtkosten der Renovierung ausmachen.

 – Stellen Sie sicher, dass sich das Konzept der Rechnung auf das Hauptkonzept der Bauarbeiten bezieht (auf die die reduzierte Mehrwertsteuer angewandt werden soll), und auch eine Aufschlüsselung mit allen ausgeführten Arbeiten und Nebenarbeiten, die zur Ausführung der Hauptarbeit notwendig sind, angeben.

 – Vergessen Sie nicht, die beiden Hauptbedingungen fest anzugeben: dass die Immobilie privat genutzt wird und dass der Bau zwei Jahre vor Beginn der Renovierungsarbeiten abgeschlossen wurde.

 All diese Fragen sind nicht komplex, aber sie sind auch nicht einfach, deshalb schließen wir mit einem Beispiel ab, um alles klarer zu machen:

 Eine Privatperson kauft Materialien im Wert von 1000€ auf einer großen Fläche. Beim Kauf in einer großen Fläche enthalten die 1000€ bereits die Mehrwertsteuer von 21%, daher hat der Kunde 826,44€ + 173,55€ Mehrwertsteuer= 1000€ bezahlt.

Danach ruft er einen Fachmann an, um das Material zu installieren, und dieser berechnet ihm 1.600€, inklusive Mehrwertsteuer, also 1.322,31€ + 277,69€ Mehrwertsteuer= 1.600€.

Die gesamte Renovierung hat Sie also 2.600€ gekostet.

Da die Materialien jedoch nicht mehr als 40 % der Gesamtkosten ausmachen, können Sie die reduzierte Mehrwertsteuer von 10 % anwenden.  Wenn das Material nicht separat, sondern vom Fachmann erworben wurde, wäre die Rechnung so ausgefallen:

Installation 1.322,31€ + 10% MwSt. = 1.454,54€.

Materialien 826,44€ + 10% MwSt= 909,08%.

Gesamt= 2.363,58€.

Dadurch spart der Kunde 236,62€.


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