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„Express Insolvenz“: Neuanfang nach dem Corona-Crash

Dieser Artikel soll Unternehmern eine Hilfestellung geben, 
um nach dem wirtschaftlichen Coronavirus-Crash schnell wieder auf die Beine zu kommen.
Der monatelange Lockdown hat insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in Spanien zu teils verheerenden wirtschaftlichen Folgen geführt. Die gute Nachricht: Das derzeit geltende Insolvenzgesetz erlaubt die relativ schnelle Auflösung insolventer Unternehmen aus objektiven Gründen, ohne dass dies eine Stigmatisierung oder ein Ende der künftigen Geschäftsinitiative für bis dahin seriöse Unternehmer zur Folge hat.
Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, also seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, ist es grundsätzlich dazu verpflichtet, vor Gericht Insolvenz anzumelden, um somit zu vermeiden, dass ein vom Gericht bestellter Verwalter, das Konkursverfahren und damit die Auflösung des Unternehmens einleitet. 
Angesichts der aktuellen Situation sieht der Artikel 176 bis. 4 des Insolvenzgesetzesvor, dass Unternehmen ohne verwertbares Vermögen ein so genanntes Eil- oder Expressinsolvenzverfahren einleiten können.
Was genau ist eine Express-Insolvenz?
Es handelt sich um ein Vergleichsverfahren mit den Gläubigern, das relativ schnell abgewickelt wird. Dabei wird kein Konkursverwalter bestellt, das Unternehmen wird sofort gelöscht, und es hat die gleichen Auswirkungen wie ein gewöhnlicher Konkurs.
Damit es angewendet werden kann, müssen jedoch stets die im Konkursgesetz festgelegten Bedingungen erfüllt werden. Das betroffene Unternehmen darf beispielsweise über keine ausreichende Aktiva zu Begleichung von Gläubigerforderungen mehr verfügen. Sämtliche Verbindlichkeiten müssen offengelegt werden. Das Eilverfahren wird vor dem Handelsgericht beantragt. Dieses entscheidet dann auf Grundlage aller vorliegender Informationen, ob ein Express-Insolvenz­verfahren eingeleitet werden kann. 
Wem kommt ein Express-Insolvenzverfahren zugute? 
Unternehmen, die zahlungsunfähig geworden sind und über keinerlei Kapital mehr verfügen, um ihre finanziellen Verbindlichkeiten zu begleichen und die Kosten für das anstehende Konkursverfahren (Gebühren, Insolvenzverwalter, etc.) zahlen zu können. 
Ein Express-Insolvenzverfahren ist also immer dann ratsam, wenn das Unternehmen über keinerlei Vermögenswerte mehr verfügt, um sowohl Zahlungsforderungen von Gläubigern als auch andere Verbindlichkeiten zu begleichen. Aber: Handelt es sich um Unternehmen, die lediglich nicht in der Lage sind, ausstehende Rechnungen zu zahlen, aber sehr wohl über ausreichende  Kapitalreserven verfügen, kommt ein Express-Insolvenzverfahren nicht zum Tragen.
Auch der „gute Wille“ des Unternehmers ist Voraussetzung für die Einleitung eines Express-Insolvenzverfahrens. Stellt der Konkursrichter bei seiner Untehmensanalyse Unregelmäßigkeiten fest, die eventuell zu Anfechtungs- oder Haftungsklagen führen könnten, wird dem Verfahren nicht stattgegeben. Ebenso ist es unerläßlich, dass der Geschäftsführer des Unternehmens sorgfältig gearbeitet hat und dass die Insolvenzsituation durch einen objektiven Grund entstanden ist.


Welche Folgen hat das Verfahren für den Unternehmer? 
Die Konsequenzen eines Express-Insolvenzverfahrens für Unternehmen unterscheiden sich nicht großartig von denen eines gewöhnlichen Konkursverfahrens, bieten aber folgende Vorteile:
Haftungsausschluss für das Unternehmen für die Zeit der Zahlungsunfähigkeit sowie Legitimität für die Beantragung eines Konkursverfahrens.
Beschleunigung des Insolvenzprocedere und Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren.
Entlastung für die Gerichte. Ein rascher Abschluss von Gerichtsverfahren führt automatisch auch zu Einsparungen von öffentlichen und privaten Kosten.
Sie erleichtert das „Recycling“ von Unternehmern und stigmatisiert sie nicht für die Zukunft.
Kann ein Unternehmer nach einer Insolvenz wieder neu anfangen?
Ein Unternehmer kann – genauso wie nach einem konventionellen Konkursverfahren – auch nach einer Express-Insolvenz problemlos wieder eine neue Geschäftstätigkeit aufnehmen.
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