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Wie erfolgt die IVA Rückerstattung bei einem Kauf eines Grundstücks und Immobilienbau mittels Durchführung einer Mietaktivität

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Immer öfters stehen wir vor der Situation, dass ein Nicht Residenter Investor auf Mallorca ein Grundstück kauft und ein Haus baut. Die grundlegende Frage die sich die Investoren stellen ist ob man die IVA Rückerstattung beim Kauf des Grundstückes und welche wir während des Hausbaues bezahlen, beantragen können. Kann ich dieses Geld zurückbekommen zur Unterstützung als Finanzierung zum Hausbau? Ich bestätige Ihnen das jetzt schon, aber immer unter sehr klaren Bedingungen.

Der wesentliche Punkt der zu berücksichtigen ist um das zu ermöglichen ist es eine reale wirtschaftliche Tätigkeit mit dieser Immobilie zu haben. Was bedeutet das? Muss ich ein Unternehmen gründen? Brauche ich eine Gesellschaft? Muss ich mein Herkunftsland mit dieser Investition in Verbindung bringen?

Es gibt zwei wesentliche Voraussetzungen:

1. Einerseits die Anmeldung der Geschäftsaktivität beim Finanzamt für den Eigentümer und andererseits für die Immobilie, sei es eine Privatperson, eine spanische oder eine ausländische Gesellschaft.

2. Durchführung der Geschäftsaktivität als Immobiliengeschäft oder Vermietung der Immobilie.

3. Wählen Sie die Tätigkeit als Immobilienvermietung, ist es unbedingt erforderlich eine Person für mindestens 40 Wochenstunden unter Vertrag zu nehmen.

Vor welchem Problem können wir stehen wenn wir die Aktivität als Immobilienvermietung anmelden? Welche Tätigkeit, Urlaubs- oder Langzeitvermietung? In Wirklichkeit und wenn wir alles richtig machen werden wir kein Problem haben, aber wichtig ist folgendes zu wissen:

Vermieten wir eine Immobilie an einen Vermittler, dieser vermietet gleichzeitig an Dritte und bietet die Immobilie wiederum mit touristischen Dienstleistungen an:

In diesem Fall können wir die gesamte IVA zurückbekommen, dennoch müssen wir eine Person unter Vertrag nehmen mit 8 Arbeitsstunden pro Tag. Auch muss das Vermittlungsunternehmen eine Person anstellen aber ausreichend mit 4 täglich Arbeitsstunden um die touristischen Dienstleistungen zu erledigen, wie Reinigung der Immobilie, die gesamte Hauswásche, und nicht nur die Reinigung der Bettwäsche für Touristen, Einkäufe tätigen, Essenszubereitung, sowohl für Essen ausserhalb als auch innerhalb der Immobilie, Instandhaltung des Innenbereiches der Immobilie.

Die Vermittlungsfirma muss auf jeden Fall in ihrem Namen eine Tourismuslizenz beantragen.
Das Zahlungssystem ist folgendes: Der Eigentümer erstellt eine Rechnung an den Vermittler für die Miete +21% MwSt. Gleichzeitig sendet die Vermittlungsfirma eine Rechnung an die Urlauber für die Miete +10% MwSt.
Die Urlauber selber können sich nicht länger als 2 Monate durchgehend in der Immobilie aufhalten damit diese Vermietung als touristische Vermietung anerkannt wird, dennoch können sie es auf die alternative Art und Weise machen.

Der Eigentümer vermietet an eine Vermittlungsfirma und diese wiederum an Dritte Personen aber ohne touristische Dienstleistungen.
Der Eigentümer ist verpflichtet eine Person für 8 Arbeitsstunden täglich bzw. mit Vollzeitätigkeit unter Vertrag zu nehmen.
Die Vermittlungsfirma würde die Immobilie nur selber vermarkten und übernimmt das Risiko der Gewinne oder Verluste ihres Betriebes.
Hier ist keine Tourismuslizenz notwendig.
Der einzige Nachteil ist, dass der Eigentümer eine Rechnung an den Vermittler stellt +21%Mwst. und gleichzeitig sendet die Vermittlungsfirma Rechnungen an die Mieter für den Mietpreis aber in diesem Fall ohne MwSt.
Es existiert keine Aufenthaltsbegrenzung für Mieter in der Inmobilie.

Der Eigentümer bereitet die Immobilie sowohl im Aussen- als auch im Innenbereich vor und bietet touristische Dienstleistungen an:

In diesem Fall ist es der Eigentümer der direkt Rechnungen an die Urlauber stellt. Der Vermittler berechnet seine Provision an den Eigentümer für das Ergebnis der erzielten Kunden, auch wenn er einen Teil von dem Geld als Reservierungsbetrag der Immobilie von den Urlaubern bekommt.

In diesem Fall muss der Eigentümer eine Person unter Vertrag nehmen mit 8 Arbeitsstunden täglich, für die Vermittlungsfirma ist es nicht nötig.

Die Tourmismuslizenz muss vom Eigentümer beantragt werden:

Der Eigentümer vermietet ohne touristische Dienstleistungen und überlässt dem Vermittler die Vermarktung:

Das Schema ist gleich wie im vorherigen Absatz.

Wir dürfen nicht vergessen, dass das ein sehr interessantes Schema sein kann nicht nur für die Rückerstattung der investierten IVA sondern auch um die aktuelle Tendenz des deutschen Fiskus zu vermeiden, hervorgeführt durch die bekannten Urteile hinsichtlich der Nutzung der Vermögensimmobilien über eine spanische Gesellschaft und die Immobiliennutzung durch die Gesellschafter selber der spanischen Gesellschaft, erfolgt.

Möchten Sie mehr Information über dieses Thema erfahren, können Sie gerne bei uns einen Termin vereinbaren unter der Telefonnummer: 971 288 442.

www.omnia-consulting.com

Dieser Bericht beinhaltet grundlegende Information, ist als allgemein zu betrachten und stellt auf keine Weise eine Rechtsberatung dar. Alle Rechte sind vorbehalten. Es ist verboten die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Kommunikation und Transformation ganz und/oder teilweise dieses Artikels, ohne schriftlicher Genehmigung von OMNIA CONSULTING MALLORCA, S.L.U.


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