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Massnahmen zur Einreise nach Spanien

Palma de Mallorca, 30. April 2020
Aktuell und mit heutigem Datum haben wir folgenden Informationsstand über die Einreise nach Spanien.
Die Antwort ist unterschiedlich, je nachdem wo sich Ihre Zweitwohnung befindet. Wenn Sie sich auf Mallorca befinden, d.h. in derselben Provinz in der Sie auch Ihren Erstwohnsitz haben, können Sie die erste Phase die für den 11. Mai vorgesehen ist, beginnen.
Wichtig folgendes, befindet sich der Zweitwohnsitz jedoch in einer anderen Provinz als der, in der Sie leben, können Sie nicht dort einreisen bis die neue Normalität wiederhergestellt ist, was voraussichtlich Ende Juni der Fall sein wird.
In Hinsicht auf die Anforderungen bzw. Vorlage von Dokumenten zur Einreise nach Spanien für Ausländer gilt folgendes.
Bitte zu berücksichtigen, dass dieser Informationsstand mit heutigem Datum ist und sich momentan die Massnahmen täglich ändern.
Bürger der Europäischen Union und ihre Familienangehörigen können aus einer der folgenden Gründe nach Spanien einreisen/ausreisen und müssen auf Verlangen der zuständigen Behörde einen Nachweis erbringen.
a) die in Spanien als Einwohner registriert sind oder sich direkt an ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Schengen-Staat begeben.
(b) Grenzüberschreitende Arbeitnehmer.
(d) medizinisches Fachpersonal.
(e) Personal für Frachttransport und kommerzielles Lufttransport-Flugpersonal
(f) diplomatisches und konsularisches Personal, Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal und Mitglieder humanitärer Organisationen in der Ausübung ihrer Pflichten.
(g) Personen, die aus zwingenden familiären Gründen reisen und ordnungsgemäß nachgewiesen sind.
(h) Personen, die Nachweise für höhere Gewalt oder Notlage vorlegen können oder deren Einreise aus humanitären Gründen erlaubt ist
Europäische Bürger, die sich in einem der oben genannten Fälle befinden und über die entsprechenden Unterlagen verfügen, können die entsprechende Reise in das Zielland antreten, wobei wir Ihnen jedoch empfehlen, sich zunächst mit dem Konsulat in Verbindung zu setzen, um sich über die Bedingungen und die spezifischen in Spanien vorgegebenen Rechtsvorschriften zu informieren, die für die entsprechende Einreise gelten.
Hier zur Hilfe ein Link mit einer Liste der Konsulate in Deutschland.

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