Die Uhr tickt unaufhaltsam und der 30. Juni ist der Stichtag für die Abgabe der Einkommens- und Vermögenssteuererklärungen (IRPF). Dieser Termin ist zwar freiwillig, stellt aber für alle in Spanien ansässigen Personen eine unumgängliche Steuerpflicht dar. Aber Achtung: Auch wenn Sie dieser Steuerpflicht bereits nachgekommen sind, haben Sie immer noch die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung zu korrigieren, wenn Sie Einkünfte oder Abzüge vergessen haben, auf die Sie Anspruch hatten.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung ohne vorherige Beratung abgeben oder ohne die vom Finanzamt gemeldeten Steuerdaten zu überprüfen, kann es zu einem Fehler kommen.
Die Berichtigung Ihrer Steuererklärung kann von entscheidender Bedeutung sein, wenn Ihr steuerliches Ergebnis durch das Weglassen von Einkünften oder Abzügen beeinträchtigt wurde. In diesem Fall ist noch Zeit, Ihre Zahlen zu korrigieren und anzupassen, um eine gerechte steuerliche Behandlung zu gewährleisten. Haben Sie hingegen Ihre Steuerschuld zu niedrig angegeben, ist es möglich, diesen Fehler zu berichtigen und Ihre steuerlichen Verpflichtungen genau und korrekt zu erfüllen.
Prüfen Sie daher sorgfältig, ob Sie einen der häufigsten Fehler gemacht haben, wie z.B.:
– Nicht alle Einkommensquellen wie Arbeitseinkommen, Mieten, in- und ausländische Renten oder Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten angeben. Wenn Sie staatliche oder regionale Subventionen erhalten haben, müssen Sie diese möglicherweise versteuern.
– Unkenntnis der regionalen Steuerabzüge, denn auf den Balearen gibt es zahlreiche spezifische Abzüge, die es Ihnen ermöglichen, Ihre persönliche Einkommensteuerschuld zu verringern. Diese regionalen Abzüge sollten unbedingt in Anspruch genommen werden, z.B. für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes oder für die Vermietung.
– Vergessen, Vermögenswerte und Rechte im Ausland zu deklarieren: Wenn Sie im Ausland Vermögenswerte oder Rechte besitzen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen Sie diese deklarieren. Wenn Sie das nicht tun, kann dies zu Strafen und rechtlichen Problemen führen.
– Keine Überprüfung der Steuererklärung vor der Abgabe: Vielen Steuerpflichtigen unterlaufen einfache Fehler, wie z.B. Fehler bei den persönlichen Angaben oder bei den angegebenen Beträgen. Es ist wichtig, die Steuererklärung vor der Einreichung gründlich zu überprüfen, um künftige Probleme und die Einreichung von Nacherklärungen zu vermeiden.
Wenn der Fehler dazu führt, dass weniger als der tatsächlich geschuldete Betrag in der Erklärung gezahlt wird, kann die Steuerbehörde eine neue Abrechnung mit anderen Zuschlägen ausstellen, und gegebenenfalls können auch Strafen verhängt werden.
Denken Sie daran, dass die Einkommensteuererklärung eine Gelegenheit ist, Ihre Rechte als Steuerzahler geltend zu machen und die Steuerabzüge und -vergünstigungen zu nutzen, die Sie rechtmäßig in Anspruch nehmen können. Entweder durch Berichtigung einer bereits eingereichten Erklärung oder durch erstmalige Einreichung.
Wenn Sie Zweifel haben oder Beratung in Steuerfragen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ein Steuerberater, der auf die Erstellung von Steuererklärungen spezialisiert ist, kann Sie dabei unterstützen, Ihren steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.