Was die Beantragung von NIE-Nummern in Spanien anbelangt, so wurden diese bisher über eine spanische Behörde mittels persönlichen Antrag oder einer notariellen Spezialvollmacht abgewickelt. Aufgrund der derzeit hohen Nachfrage nach NIE Nummer Neuanträgen wurde die Beantragung mittels notarieller Spezialvollmacht vorübergehend ausgesetzt, und derzeit kann diese Nummer nur in Anwesenheit des Antragstellers beantragt werden.
Dennoch und sobald die Abwicklung der NIE Nummern anhand einer notariellen Spezialvollmacht wieder aufgenommen wird, muss der ausländische EU-Bürger in Fällen, in denen die notarielle Spezialvollmacht und der Abgleich der Dokumente außerhalb Spaniens stattgefunden haben, nachweisen, dass er sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Spanien aufgehalten hat, z. B. durch eine Bordkarte oder ein Flugticket mit dem Nachweis des Datum der Einreise. Wird das Antragsformular vom Antragsteller selbst (und nicht von seinem Vertreter) unterschrieben, gilt er ebenfalls als in Spanien gestellt und er muss daher auch nachweisen, dass er sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung in Spanien aufgehalten hat.
In Fällen, in denen der Unterzeichner des Antrags der Vertreter ist und die Spezialvollmacht vor einem Notar in Spanien erteilt wurde, gibt es hingegen keine Probleme mit dieser Zulassung.
Auf jeden Fall möchten wir Sie daran aufmerksam machen, dass Sie, wenn Sie sich nicht in Spanien aufhalten, das NIE-Nummer Zertifikat auch bei Ihrer jeweiligen Botschaft oder Ihrem Konsulat beantragen können.
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