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Golden Visa Spanien – Aufenthaltsgenehmigung für Investoren

Was ist die Golden Visa?

Seit 2013 gibt es in Spanien die sogenannte Golden Visa, um ausländische Kapitalinvestitionen in Spanien zu fördern. „Golden Visa“ ist eine Aufenthaltsgenehmigung für Spanien und anhand dieser können Ausländer bzw. Nicht EU-Bürger, die den Erwerb von Immobilien in Spanien mit einer Investition in Höhe von mindestens 500.000 Euro nachweisen, in Spanien leben.

Für was brauche ich das Golden Visa?

  • Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für Nicht EU-Bürger.
  • Es wird kein ständiger Aufenthalt in Spanien (mehr als 6 Monate) verlangt.
  • Sie können die Aufenthaltsgenehmigung auch bei einer Abwesenheit von mehr als 6 Monaten verlängern.
  • Damit können Sie Ihren Ehepartner und unterhaltsberechtigte Familienangehörige hinzufügen, auch wenn sich der Investor nicht in Spanien aufhält.
  • Neben der Aufenthaltsgenehmigung umfasst das Visum auch eine Arbeitserlaubnis für den Investor und seine Familienangehörigen.

FRIST

Sobald Sie alle Unterlagen bei der Behörde eingereicht haben, können Sie innerhalb von einem Monat in den Genuss der Aufenthaltsgenehmigung kommen.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ANTRAG

  • Volljährigkeit.
  •  Legaler Aufenthalt in Spanien.
  •  Keine registrieren Vorstrafen im Strafregister.
  • Sie sind in Spanien krankenversichert.
  • Sie haben vor eine der unten aufgeführten Investitionen in Spanien zu tätigen.

·         500.000€ in Immobilien

·         1.000.000€ in spanischen Investitionsfonds.

·         2.000.000€ in spanischen Staatsschulden.


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